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Eltern erstreiten billigere Tickets für Schülerbeförderung

Steter Tropfen höhlt den Stein: Eine Elterninitiative für kostenlose Schülerbeförderung kann einen ersten Erfolg verbuchen. Zumindest im Landkreis Tübingen werden die Tickets spürbar billiger werden.

Schülerbeförderung
Eine Schülerin steigt an einer Bushaltestelle in einen Bus ein. Foto: Marijan Murat/dpa
Eine Schülerin steigt an einer Bushaltestelle in einen Bus ein. Foto: Marijan Murat/dpa

TÜBINGEN. Während Eltern vor Gericht gegen den Landkreis Tübingen auf kostenlose Schülerbeförderung klagen, wird der Kreistag ihnen voraussichtlich entgegenkommen. Grüne, SPD, Linke, FDP und Die Partei wollen nach Worten von SPD-Fraktionschef Michael Lucke den Eigenanteil der Eltern von 39,30 Euro im Monat auf 25 Euro reduzieren. So viel koste auch ein Semesterticket, sagte Lucke der Deutschen Presse-Agentur. Eine entsprechende Satzungsänderung werde bei der Kreistagssitzung am Mittwoch mit großer Wahrscheinlichkeit beschlossen; deren Gegner - CDU und Freie Wähler - seien in der Minderheit. Die billigeren Tickets werden im nächsten Schuljahr erhältlich sein.

Den Kreis werde das zusätzlich 1,3 Millionen Euro kosten, erläuterte Lucke. Die Forderung der Eltern, den Eigenanteil ganz auf Null zu drücken, würde vier Millionen Euro zusätzlich kosten und sei ohne weitere Landesmittel nicht finanzierbar. Die Initiative »Eltern für Elternrechte« sprach von einem großen Erfolg. Das Einlenken der Politik sei aber nur ein erster Schritt, letztendlich müsse das Land kostenlose Schülerbeförderung flächendeckend anbieten, sagte der Sprecher der Elterninitiative, Stephan Ertle.

Geklagt hatte unter anderem eine Familie gegen den Landkreis Tübingen. Sie gibt für die Fahrt ihrer beiden Töchter überdurchschnittlich viel aus, da die Mädchen auf der Fahrt zu ihrer Schule eine Landkreisgrenze überqueren. Der Verwaltungsgerichtshof hatte im Juli dieses Jahres jedoch entschieden, dass sich Eltern weiterhin an den Kosten für die Beförderung ihrer Kinder zur Schule beteiligen müssen. Es gebe keinen Anspruch auf Kostenfreiheit (Az.: 9 S 2679/18, 9 S 1221/18). Eine Revision wurde damals nicht zugelassen.

Die Eltern sehen das anders und haben beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt. Denn es müsse die Rechtsfrage geklärt werden, ob das aus der Verfassung hergeleitete allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kinder auch bedeutet, dass sie von Transportkosten freigestellt werden. Kinder müssten auch die für sie geeignetste Schule besuchen dürfen und nicht aus Kostengründen die nächstliegende Schule besuchen müssen. Das gebiete die Bildungsgerechtigkeit. Die Eltern monieren auch, dass die Höhe des Entgeltes für Schülerbeförderung in das gerichtlich kaum überprüfbare, weitgehend freie Ermessen der kommunalen Ebene und ihrer Verkehrsverbünde gestellt sei.

Für den Fall, dass das Leipziger Gericht die Nichtzulassungsbeschwerde abweist, kündigte die Initiative den Gang vor das Bundesverfassungsgericht an. (dpa)

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