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Ein Einzelbewerber aus Tübingen nicht zur Landtagswahl zugelassen

15 Vorschläge zur Landtagswahl aus dem Wahkreis Tübingen haben Grünes Licht bekommen. Ein Kandidat wurde aufgrund zu wenig gesammelten Unterschriften nicht zur Wahl zugelassen.

Landtag Baden-Württemberg
Der Landtag von Baden-Württemberg in Stuttgart. Foto: Sina Schuldt/dpa/Archivbild
Der Landtag von Baden-Württemberg in Stuttgart. Foto: Sina Schuldt/dpa/Archivbild

TÜBINGEN/MÖSSINGEN. Im Wahlkreis Tübingen haben vor der anstehenden Landtagswahl im März bis auf eine einzige Ausnahme, alle Parteien und Bewerber grünes Licht für ihre Kandidatur erhalten. Das bestätigte der Kreiswahlausschuss in seiner Sitzung am Dienstag im Landratsamt Tübingen. Neben den Arrivierten gibt es auch mehrere kleine Parteien sowie Einzelbewerber.

Zum Wahlkreis Tübingen gehören bei einer Landtagswahl unter anderem Mössingen und Ofterdingen. Die Gemeinden Gomaringen, Nehren, Dusslingen, Kusterdingen und Kirchentellinsfurt gehören zum Wahlkreis Reutlingen.

Zu wenig Unterschriften

Der Erste, der seine Unterlagen abgegeben hat, war der Grüne-Landtagsabgeordnete Daniel Lede Abal, gefolgt von Lehrerin und FDP-Kandidatin Irene Schuster. Die weiteren Kandidaten sind: Partei der Humanisten, Alexander Mönch, Lehrer; ÖDP, Cornelius Schultka, Physiotherapeut; CDU, Diana Arnold, Polizeibeamtin; SPD, Dorothea Kliche-Behnke, Referentin der Geschäftsleitung; Die Linke, Claudia Haydt, Landesgeschäftsführerin; Die Partei, Paul-Jonas Bölzle, Student; Demokratie in Bewegung, Stefan Klepp, Physiker; Klimaliste BW, Tanja Leinweber, Ingenieurin Landschaftsplanung; AfD, Ingo Reetzke, Rechtsanwalt; Volt, Jonas Steinwender, Student; Basisdemokratische Partei Deutschlands, Felix Eckerle, Unternehmer; Freie Wähler, Andreas Weber, Angestellter; Partei WIR2020, Christoph Hueck, Biologe. Journalist Christian Henning Georg Horn ist Einzelbewerber. Er wurde aufgrund zu wenig gesammelten Unterschriften nicht zur Wahl zugelassen.

Kriterien zur Wahl

Was sind aber die gängigsten Regularien, die darüber entscheiden, ob ein Bewerber zur Wahl zugelassen wird oder nicht? Der Kriterienkatalog ist groß, vieles von dem dürften die rund acht Millionen Wahlberechtigten in Baden-Württemberg aber nicht auf dem Radar haben.

Hier ein paar Beispiele: Pro Wahlkreis muss jede Partei einen Bewerber und einen Ersatzkandidaten vorschlagen. Jeder Kandidat einer Partei darf nur in zwei Wahlkreisen vorgeschlagen werden. Für Einzelbewerber gilt: Sie dürfen nur in einem einzigen Landkreis kandidieren. Außerdem müssen Bewerber von Parteien, die nicht im Landtag vertreten sind, eigentlich mindestens 150 Unterschriften in ihrem Wahlkreis sammeln, um zur Wahl zugelassen zu werden. Coronabedingt wurde die Unterschriften-Grenze nach unten auf 75 korrigiert. Das gleiche Prozedere gilt für Einzelbewerber. (GEA)