TÜBINGEN. Im Gerichtsprozess um den 37-jährigen Reutlinger, der ursprünglich für den Besitz von rund 36 Kilogramm Marihuana, einem Luftgewehr und einer Schreckschusspistole sowie einem gefälschten Führerschein angeklagt wurde, kam es nun zu einem Urteil. Ermittlungen der Polizei ergaben, dass der Angeklagte vermutlich nur als Handlanger einer montenegrinisch-serbischen Tätergruppe agierte, welche das Rauschgift dem Reutlinger zur Aufbewahrung und zum Handel in kleinen Mengen übergaben.
Wegen unerlaubtem Handeltreiben sowie Beihilfe zum Drogenhandel verurteilte das Tübinger Landgericht unter Leitung von Richter Ulrich Polachowski den 37-Jährigen zu drei Jahren und sechs Monaten Haft. Die Strafe kann nach Abschluss einer Entzugstherapie zur Bewährung ausgesetzt werden. (alj)