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Diskussion um Tübinger Fitnessstudio: Palmer schreibt Brief an Landrat

Boris Palmer
Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne). Foto: dpa/Weller
Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne).
Foto: dpa/Weller

TÜBINGEN. Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer hat sich mit einem offenen Brief an Landrat Joachim Walter gewandt. Walter hatte in einer Pressemitteilung vom 15. Oktober auf ein Facebook-Posting von Palmer reagiert. Der Landrat widersprach darin angeblichen Vorwürfen des OB über Versäumnisse des Tübinger Gesundheitsamt bezüglich der Information von Personen, die an einem Kurs eines Tübinger Fitnessstudios teilgenommen hatten, den ein anschließend positiv auf das Coronavirus getesteter Trainer geleitet hatte. Daraufhin gab es Diskussionen, ob der Trainer von seiner Infektion wusste - was er nicht tat, wie sich schnell herausstellte. Palmer stellt seine Sicht der Dinge nun in einem offenen Brief an Walter klar.

Der offene Brief im Wortlaut: 

"Dem liegt offensichtlich ein doppeltes Missverständnis zu Grunde. Ich habe das Landratsamt mit keinem Wort kritisiert. Wie sich durch Nachfragen für mich gezeigt hat, beruhte meine öffentliche Aussage aber auch auf einem Missverständnis zwischen zwei unserer jeweils erfahrensten Mitarbei-ter. Das kann in der Hektik dieser Tage passieren. Die Stadtverwaltung war aufgrund dieses Miss-verständnisses der Auffassung, das Gesundheitsamt gehe von einem bewussten Verstoß gegen die notwendige häusliche Isolierung einer positiv getesteten Person aus.

Mir schien es angesichts der sich ausbreitenden Ablehnung der PCR-Tests, einer großen Zahl von Falschangaben in Kontaktdatenblättern und Berichten über Quarantänebrecher notwendig, einen klaren Appell an alle Zweifler zu senden, dass ein positiver Test immer bedeutet, sich in häusliche Isolation begeben zu müssen. Sonst nichts.

Mittlerweile hat sich glücklicherweise gezeigt, dass die infizierte Person sich sofort nach dem positi-ven Test in häusliche Quarantäne begeben hat. Die zunächst falsch gedeuteten Beschwerden meh-rerer Kontaktpersonen bezogen sich darauf, dass sie erst drei Tage nach dem positiven Test der infizierten Person über den Vorfall informiert wurden.

In der Tat verstrich zwischen dem positiven Test und der Information der Kursteilnehmer wertvolle Zeit. Eine Kursteilnehmerin hat mir das so geschildert: »Die 3 Tage zwischen dem 06.10. und dem 09.10. sind leider verstrichen. In dieser Zeit hatte ich Kontakt zu anderen Personen und auch zu meiner Mutter, die zur Risikogruppe gehört. Mein Sohn ist weiter in die Kita gegangen, die nun deswegen die Gruppe schließen mussten. Mein Mann ist weiter arbeiten gegangen und hatte Kon-takt zu Patienten. Für mich ist leider unverständlich, warum wir erst so spät informiert wurden. Man hätte weitere Ansteckungen verhindern können, wenn man von Beginn an transparent und schnell kommuniziert hätte.«

Nach meiner Auffassung eine berechtigte Kritik an den Abläufen, der wir gemeinsam Abhilfe schaf-fen sollten. Soweit ich das bisher beurteilen kann, ist ein Quell der Probleme die falsche Gewichtung zwischen Gesundheitsschutz und Datenschutz. Der Betreiber des Fitnessstudios sah sich durch die einschlägigen Bestimmungen der Corona-Verordnung daran gehindert, die Kursteilnehmer über das Risiko einer Infektion zu informieren.

Ich habe dieses Problem mittlerweile dem Landesdatenschutzbeauftragen vorgetragen. Ich bin der Auffassung, dass dem Betreiber des Fitnessstudios in einem vergleichbaren Fall die Möglichkeit gegeben werden müsste, über den engen Kontakt mit einer positiv getesteten Person zu berichten. Die Nennung eines Namens wäre dafür ja nicht erforderlich. So hätte auch die Corona-Warn-App funktioniert, die angesichts von mehr als 15 Minuten im gleichen Raum diese Gefahr sicher erfasst hätte.

Sehr geehrter Herr Landrat, ich möchte nochmals betonen, dass ich an der Arbeit des Tübinger Ge-sundheitsamtes nichts kritisiert habe und nichts zu kritisieren habe. Im Gegenteil, ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit und unterstütze Ihre Kritik, dass die Kontaktverfolgung und die An-ordnung von Quarantäne wegen der Zettelwirtschaft, zu der wir nach wie vor durch höhere Instan-zen verdammt sind, ineffizient und langsam ist. Im konkreten Fall hätte eine einheitliche IT-Lösung für alle Gesundheitsämter das Tübinger Amt drei Tage schneller informiert.

Ich befürchte, dass wir wegen dieser widrigen Umstände weiterhin in vielen Fällen Tage verlieren, bis die Quarantäne-Anordnung die Empfänger erreicht. Umso wichtiger wird es sein, dass positiv getestete Personen sich selbst häuslich isolieren. Nur darum ging es mir." (GEA/pm)