KREIS TÜBINGEN. Die Rechnungsprüfung brachte es an den Tag: Der Kreis Tübingen hat in den letzten fünf Jahren rund 1,4 Millionen Euro an Eingliederungshilfe für behinderte Menschen bezahlt, obwohl er gar nicht zuständig war. Möglicherweise erhält die Kreiskasse nur einen Teil dieser Ausgaben zurück. Konkret geht es um zehn Fälle, die der Landkreis allesamt vom Landeswohl-fahrtsverband (LWV) übernommen hat, als dieser 2005 aufgelöst wurde. Seither sind im ganzen Land allein die Kreise für die Eingliederungshilfe zuständig und die Tübinger bekamen mehrere Fälle zugeschoben, für die eigentlich andere Kreise hätten zahlen müssen.
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.