TÜBINGEN. Der Biber war ursprünglich weit verbreitet und fester Bestandteil unserer heimischen Natur. In der Mitte des 20. Jahrhunderts wurde er durch Bejagung ausgerottet. Nun breitet er sich seit einiger Zeit wieder zunehmend aus und erobert seine alten Lebensräume zurück. Als »Landschaftsarchitekt« – er passt sich seinem Lebensraum aktiv an – schafft der Biber Strukturvielfalt und gleichzeitig auch einen Lebensraum für andere Arten. Seine Anwesenheit zeigt sich besonders durch seine Nagespuren, Dämme oder auch Trittsiegel am Gewässer. Im Landkreis Tübingen sind die Biberreviere vor allem an den Fließgewässern, am Neckar und an der Ammer zu finden. Neben den Fließgewässern kommt der Biber auch an den Stillgewässern wie den Baggerseen Kirchentellinsfurt und Hirschau vor.
Der Biber gehört zu den streng geschützten Arten und genießt daher, genau wie seine Dämme und Bauten, besonderen rechtlichen Schutz. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, dem Biber – als besonders geschützter Art – nachzustellen, ihn zu fangen, verletzen oder zu töten. Auch darf man ihn nicht stören oder seine Fortpflanzungs- und Ruhestätten beschädigen.
Ehrenamtliche Biberberater
Für die Natur und die Vielfalt der Pflanzen und Tiere ist der Biber ein großer Gewinn, vor allem in Zeiten des rapiden Artenrückgangs. Die Aktivitäten des Bibers können in der intensiv genutzten Landschaft allerdings zu Konflikten führen. Zu diesen möglichen Problemen zählen die Vernässung land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen durch Dammbauaktivitäten, Fraßschäden an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen oder die Untergrabung von Ufern. Außerdem sind Beeinträchtigungen der wasserbaulichen Anlagen beispielsweise durch eine Verstopfung des Wehrs durch Astmaterial möglich.
Das Land Baden-Württemberg hat seit einigen Jahren in den Regierungsbezirken ein Bibermanagement eingerichtet. Darüber hinaus gibt es auch beim Landkreis Tübingen ehrenamtliche Biberberater, die bei der Abteilung Recht und Naturschutz im Landratsamt angesiedelt sind. Sie sind fachliche Ansprechpartner vor Ort und haben die Aufgabe – bei Bedarf in Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde – Kommunen, Landwirte und sonstige Betroffene über vorbeugende und schadensminimierende Maßnahmen zu beraten sowie bei der Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Bibermanagements mitzuwirken. Weiterführende Infos sind unter www.kreis-tuebingen.de/naturschutz unter der Rubrik Biber zu finden. (la)