KUSTERDINGEN-MÄHRINGEN. Wie hoch darf die Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) sein? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Bau- und Umweltausschusses in seiner letzten Sitzung in bisheriger Zusammensetzung gleich mehrfach. Für ein Reihenhaus in der Elsa-Brandström-Straße und ein Gebäude an der Edith-Stein-Straße genehmigte das Gremium eine Erhöhung der EFH um 20 beziehungsweise 50 Zentimeter. Im zweiten Fall war schon einmal eine Befreiung um 90 Zentimeter beantragt worden. Die hatte der Ausschuss jedoch abgelehnt.
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