Aktuell Kreis Tübingen

Däubler-Gmelin gesteht Fehler

TÜBINGEN/BERLIN. Zahlreiche Bundestagsabgeordnete vermischen nach einem Bericht des Magazins »Stern« auf unzulässige Weise ihr Mandat mit ihrem Nebenjob als Rechtsanwalt. Dabei verstoßen sie nach den Angaben gegen eine Verhaltensregel, wonach »Hinweise auf die Mitgliedschaft im Bundestag in beruflichen oder geschäftlichen Angelegenheiten unzulässig« seien. Dennoch sollen mehr als ein Dutzend Kanzleien auf ihren Internetseiten damit werben, dass einer ihrer Anwälte Mitglied des Bundestages ist.

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