MÖSSINGEN. Wenn ein Rohr leckt oder eine Tür klemmt, ist der Fall klar: Bei kleinen Reparaturen wie diesen muss die Stadt keine öffentliche Ausschreibung machen, bevor sie den Auftrag vergibt. Doch bis zu welcher Summe darf die Verwaltung frei handeln? Bislang war das Grauzone. Und es kam immer wieder zu Beanstandungen der Gemeindeprüfanstalt, wenn Kommunen Aufträge frei vergaben. Das hat auch die Mössinger Verwaltung zu spüren bekommen. Jetzt soll die Auftragsvergabe in einen rechtlichen Rahmen gegossen werden.
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