Logo
Aktuell Diözese

Chöre kontern Corona in der Diözese Rottenburg-Stuttgart

Förderung für den Wiedereinstieg der Sänger

Schutzausrüstung
Eine Atemschutzmaske der Kategorie FFP und Einweghandschuhe. Foto: Christian Beutler/KEYSTONE/dpa/Illustration
Eine Atemschutzmaske der Kategorie FFP und Einweghandschuhe. Foto: Christian Beutler/KEYSTONE/dpa/Illustration

ROTTENBURG/TÜBINGEN. Mit der neuen Initiative »Chöre kontern Corona« unterstützt die Hauptabteilung »Liturgie, Kunst, Kirchenmusik und Berufungspastoral« des Bischöflichen Ordinariats die Arbeit von Kirchenchören in der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Das Programm richtet sich sowohl an Kinder- und Jugendchöre als auch an Erwachsenenchöre. Antragsberechtigt sind zudem Schulen, musikalische Früherziehungsgruppen und andere chorische Ensembles, deren Tätigkeit auf Dauer angelegt ist und die sich in Trägerschaft von Kirchengemeinden oder Einrichtungen der Diözese Rottenburg-Stuttgart befinden.

Mit dem Förderprogramm soll angesichts der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen und Verboten Hilfestellung gegeben werden, damit Chöre Ideen und Aktionen für ihren Wiedereinstieg entwickeln können. »Das kann eine Aktion sein, die noch während der Krise stattfindet, zum Beispiel die Ausrüstung für die Möglichkeit zu digitalen Chor- oder Einzelproben«, sagt Weihbischof Dr. Gerhard Schneider, Leiter der Hauptabteilung »Liturgie, Kunst, Kirchenmusik und Berufungspastoral«.

Es sei aber auch möglich, jetzt schon konkrete Projekte für die Zeit zu planen, in der wieder Proben und Choraufführungen in Gottesdiensten möglich sind. »Der Kreativität der Chöre und dem Mut zu Innovationen sollen dabei keine Grenze gesetzt sein. Wir möchten vor allem dazu ermutigen, dass sich die Chorvorstände und -leitungen jetzt schon Gedanken machen und planen, wie es weitergehen kann«, sagt der Weihbischof und verweist darauf, dass das Antragsverfahren denkbar einfach gehalten sei.

Viele Chöre in einem Gottesdienst

Konkret sieht die Förderung vor, dass Kinder- und Jugendchöre 15 Euro und Erwachsenenchöre 8 Euro pro aktivem Mitglied erhalten können. Gefördert wird in der Zeit vom 1. April bis zum 31. März 2022. Der Zuschuss kann frei verwendet werden für Maßnahmen, die dem Zweck kirchenmusikalischer Arbeit dienen, wie beispielsweise der Finanzierung von musikalischen Gottesdienstgestaltungen oder von digitalen Projekten und Workshops. Höhepunkt des Förderprogramms soll die Feier eines großen Gottesdienstes mit vielen Chören sein.

Die zu fördernde Veranstaltung oder das Projekt muss im Zeitraum zwischen April 2021 und März 2022 realisiiert werden. Pro Chor und Ensemble darf nur ein Antrag gestellt werden. Weitere Auskünftet erteilt Andreas Großberger, Geschäftsführender Referent des Programms, E-Mail: choere-kontern-corona@drs.de, Telefon 07472 169823. Auf der Homepage der Förderinitiative werden Projekte, Ideen, Videos und Berichte gesammelt. Alle, die Fördermittel erhalten haben, sind eingeladen, dort über sich und ihr Projekt zu berichten. Ebenfalls auf der Homepage finden sich das Antragsformular und Hinweise zur Antragstellung. (k)

 

www.choere-kontern-corona.de