TÜBINGEN. Im Tübinger Männerwohnheim geht es öfters einmal rau zu. Handgreifliche Auseinandersetzungen sind keine Seltenheit. Am 23. Mai vergangenen Jahres allerdings soll ein 45-jähriger Mann seinem Kontrahenten ein Messer an den Hals gesetzt haben, um ihm fünf Euro abnehmen zu können. Dabei bekam das Opfer auch zwei Schnitte an Hand und Hals ab. Die Tübinger Staatsanwaltschaft sieht darin einen versuchten Mord (aus Habgier) und eine schwere räuberische Erpressung.
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