TÜBINGEN. »Hissen Sie die Flagge«, fordert die Werbebotschaft zur Weltmeisterschaft. »Riesige 6,20 Meter Höhe« verspricht das Angebot für schlappe 89 Euro zuzügliche Mehrwertsteuer und acht Euro Porto: ein Fahnenmast, Seilzug, Bodenhülse und schwarz-rot-goldene Fahne inbegriffen. Mit Umtauschrecht, verspricht das Unternehmen aus Gibraltar. Aber darf man sich so einen Masten einfach in den Garten stellen, oder braucht's dafür gar eine Baugenehmigung? Wir fragten Bernd Krause im Tübinger Landratsamt. Der 34-jährige Reutlinger ist stellvertretender Sachgebietsleiter Baurecht, Fußball-Fan im Allgemeinen und SSV-Fan im Besonderen.
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