Aktuell Kreis Tübingen

Auflagen für Tiertransporte

TÜBINGEN. Der Landkreis Tübingen ist Beobachtungsgebiet für Blauzungenkrankheit, weshalb für Tiertransporte ab sofort besondere Auflagen gelten. Hintergrund ist, dass sich die Krankheit bei Wiederkäuern in Rheinland-Pfalz weiter ausgebreitet hat. Zum Schutz vor Verschleppung wurde deshalb zu Beginn des Monats eine entsprechende Verordnung erlassen, in der der gesamte Landkreis Tübingen zum Beobachtungsgebiet für Blauzungenkrankheit der Rinder, Schafe und Ziegen erklärt wurde. Darauf weist die Abteilung für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Tübingen aktuell hin.

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