Aktuell Kreis Tübingen

Angeklagter bestreitet Nötigung

TÜBINGEN. In der Tübinger Diskothek »Top Ten« soll Ende 2008 ein 30-jähriger Mann zwei Frauen heimlich sogenannte K.O.-Tropfen in ihre Drinks gemixt haben, um sie gefügig zu machen. Eines der halb betäubten Opfer belästigte er im Sanitätsraum der Diskothek, ein anderes konnte flüchten. Der 30-Jährige muss sich nun seit gestern wegen schwerer sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung vor der 1. Großen Strakammer des Tübinger Landgerichts verantworten.

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