TÜBINGEN. Mit einem Röntgenbild des Handwurzelknochens lässt sich das Alter bis auf zwei Jahre genau bestimmen. Das Problem: Ohne Einwilligung des Betroffenen sind Röntgenaufnahmen nicht zulässig, sondern ein Fall von Körperverletzung. Der Landkreis Tübingen setzt deshalb detaillierte Gespräche. »Diese Befragung ist ein sehr sicheres Instrument«, sagt Kreisjugendamtsleiter Bernd Hillebrand. »Mit unserem Verfahren kommen wir der Wahrheit sehr nahe.«
Das hat dazu geführt, dass von 156 unbegleiteten Flüchtlingen, die sich als Jugendliche ausgaben, bisher 40 als Erwachsene eingestuft wurden. Dennoch wünscht sich Landrat Joachim Walter, der auch Präsident des Landkreistags ist, eine Möglichkeit, eine medizinische Klärung auch gegen den Willen des Betroffenen vornehmen zu können: »Für Zweifelsfälle braucht es eine direkte Handhabe.« (GEA)