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Aktuell Vorwurf

Abschiebung: Palmer nimmt Mitarbeiter in Schutz

Tübingens OB Boris Palmer berichtet von einer »vierstelligen« Zahl von Nachrichten, deren Inhalt beleidigend oder strafrechtlich
Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer. Foto: DPA
Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer.
Foto: DPA

TÜBINGEN. Hat die Tübinger Verwaltung sich bei der Abschiebung von Sabir H. falsch verhalten? Die Tübinger Rathausspitze nimmt die Beschäftigten in einem offenen Brief an die Unterstützer und die Bewohner der Unterkunft in der Europastraße in Schutz.

Sozialbürgermeisterin Daniela Harsch und OB Boris Palmer weisen darauf hin, dass der Asylantrag des pakistanischen Staatsbürgers als »offensichtlich unbegründet« abgelehnt worden sei. Sabir H. sei »vollziehbar ausreisepflichtig« gewesen. Der Vorwurf, »es gebe kein Gesetz, dass die städtische Ausländerbehörde in Tübingen dazu zwingt, in so einer vollkommen inakzeptablen Art und Weise aktiv an solchen Abschiebungen mitzuwirken«, sei unzutreffend.

»Die Ausländerbehörde übt staatliche Tätigkeiten aus und ist gegenüber dem Land und seinen Dienststellen direkt weisungsgebunden. Die Aufforderung des Regierungspräsidiums, die Polizei zu rufen, damit Sabir H. in Ausreisegewahrsam genommen werden konnte, musste von den städtischen Beschäftigten befolgt werden.« Die Unterstützer gehen nach Auffassung von Harsch und Palmer von falschen Voraussetzungen aus. (a)