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7-Tages-Inzidenz im Kreis Tübingen liegt über 100: »Notbremse« frühestens am Dienstag nach Ostern

Warteschlange bei der Teststation am Modehaus Zinser Tübingen
Das gute Wetter zieht hunderte Menschen in die Tübinger Innenstadt: Auf diesem Foto die Warteschlange bei der Teststation am Modehaus Zinser (Archivfoto). Foto: Kathrin Kammerer
Das gute Wetter zieht hunderte Menschen in die Tübinger Innenstadt: Auf diesem Foto die Warteschlange bei der Teststation am Modehaus Zinser (Archivfoto).
Foto: Kathrin Kammerer
TÜBINGEN. Die sogenannte 7-Tages-Inzidenz für den Landkreis Tübingen liegt seit dem gestrigen Montag bei einem Wert von 104 je 100.000 Einwohner und damit über der »kritischen« 100-er Grenze. Nach der gemäß den Vorgaben des Landes greift die sogenannte »Notbremse«, wenn dieser Wert an drei Tagen in Folge überschritten ist. Maßgeblich wäre hier der zweite Werktag nach dieser Frist, also der Samstag (3. April 2021).

Gemäß der Corona-Verordnung kann das Gesundheitsamt je nach Diffusität des Infektionsgeschehens die Inzidenzwerte angemessen berücksichtigen. Das allgemeine Infektionsgeschehen im Landkreis Tübingen ist diffus – mit Ausnahme eines größeren Ausbruchs in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes für Geflüchtete am Standort Tübingen. Dort sind derzeit 10 Bewohner mit dem Virus infiziert. Dieser Ausbruch ist gut abgrenzbar; die betroffenen Personen und ihre engen Kontaktpersonen sind alle identifiziert und in Quarantäne. Das Gesundheitsamt hat dies dem Sozialministerium gemeldet und von dort die Zustimmung erhalten, dass der Ausbruch als abgrenzbares Geschehen betrachtet werden und deshalb vom ansonsten diffusen Infektionsgeschehen im Landkreis Tübingen getrennt betrachtet werden kann. Dies hat zur Folge, dass dem Landkreis über die maßgeblichen drei Tage hinaus ein weiterer Tag zugestanden wird, bevor die »Notbremse« greift.

Sollte die 7-Tages-Inzidenz also am heutigen Dienstag (30. März 2021), am morgigen Mittwoch (31. März 2021) und am Donnerstag (1. April 2021) weiterhin über 100 liegen, würde die »Notbremse« am Dienstag nach Ostern (6. April 2021) in Kraft treten.

Damit verbunden wäre die Rücknahme von Lockerungen im Bereich der privaten Kontakte, im Einzelhandel (nur noch »Click&Collect«) sowie im Freizeitbereich. Tritt die genannte Entwicklung ein, wird der Landkreis Tübingen dies im Rahmen einer Bekanntmachung veröffentlichen. (pm)