Aktuell Natur

Ärger über »Radikalrodung«

NEHREN. Von »Radikalrodung« spricht der verärgerte Bürger, der den Gemeinderäten jüngst von Missetaten im Nehrener Kirschenfeld berichtete. Alle fünfzehn Eschen, die auf dem Grundstück einst in die Höhe ragten, hätte der Besitzer einfach »umgemacht«.

Jetzt ist erst mal Schluss mit Fällen: Laut Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume in Landschaftsschutzgebieten von 1. März bis 30
Jetzt ist erst mal Schluss mit Fällen: Laut Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume in Landschaftsschutzgebieten von 1. März bis 30. September nicht gefällt werden. Auch in der übrigen Zeit gilt es, in Schutzgebieten besondere Vorgaben zu beachten. So sollte etwa vor größeren Fällaktionen unbedingt die Naturschutzbehörde informiert werden. Foto: Claudia Hailfinger
Jetzt ist erst mal Schluss mit Fällen: Laut Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume in Landschaftsschutzgebieten von 1. März bis 30. September nicht gefällt werden. Auch in der übrigen Zeit gilt es, in Schutzgebieten besondere Vorgaben zu beachten. So sollte etwa vor größeren Fällaktionen unbedingt die Naturschutzbehörde informiert werden.
Foto: Claudia Hailfinger

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