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Palmer scheitert vor Gericht: Student muss nicht zahlen

Nach einem nächtlichen Streit mit dem OB auf dem Holzmarkt: Der Student, den Boris Palmer wegen angeblicher Ruhestörung belangen wollte, muss kein Bußgeld bezahlen

Boris Palmer (Bündnis 90/Die Grünen) stützt das Kinn in die Hand Foto: Sebastian Gollnow/Archivbild
Boris Palmer (Bündnis 90/Die Grünen) stützt das Kinn in die Hand
Foto: Sebastian Gollnow/Archivbild

TÜBINGEN. Ein Jahr nach dem Vorfall hat jetzt eine Tübinger Amtsrichterin entschieden: Die Sache wird nicht weiterverfolgt. Der junge Mann muss die von ihm verlangten 113,50 Euro nicht bezahlen. Das Bußgeld sollte 85 Euro betragen, mit Gebühren und Auslagen summiert sich das auf die genannte Summe.

Rechtsanwältin Sandra Ebert (Reutlingen) bestätigte am Mittwoch: »Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid war erfolgreich.« Das Amtsgericht halte eine Ahndung »für nicht geboten«. Weil es nicht zu einer Verhandlung kam, wird es auch keine ausführliche Urteilsbegründung geben.

Im Tübinger Rathaus war dazu keine Stellungnahme zu erhalten. Das Rechtsamt prüfe die Angelegenheit, teilte die Stadtverwaltung auf entsprechende Anfrage des GEA mit.

Noch nicht entschieden ist die Unterlassungs-Klage des Studenten gegen Palmer. Rechtsanwalt Jens Rabe (Waiblingen) hatte sie für seinen Mandanten eingereicht, weil der junge Mann sich in Palmers Schilderungen diffamiert sieht. Das Geschehen habe sich nicht so zugetragen, wie vom OB geschildert. Auf Facebook hatte Palmer geschrieben, der Student »lüge wie gedruckt«. Rabe bekräftigte am Mittwoch: »Wir warten auf einen Gerichtstermin.« (GEA)