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Aktuell Abschlussbericht

Palmer, Federle und Co. empfehlen Öffnungen nach Tübinger Modell

Modellstadt Tübingen: Der vielbeachtete Versuch wird mit einigen Änderungen vorerst fortgesetzt.  FOTO: MEYER
Modellstadt Tübingen. Foto: Jürgen Meyer
Modellstadt Tübingen.
Foto: Jürgen Meyer

TÜBINGEN. Der vorläufige Abschlussbericht zum Tübinger Modellversuch »Öffnen mit Sicherheit« liegt vor. Er wurde heute an das Sozialministerium übergeben. In dem Papier wird unter anderem auf die Testinfrastruktur, die wirtschaftliche Tragfähigkeit und das Infektionsgeschehen eingegangen. Verfasst wurde der Bericht von Oberbürgermeister Boris Palmer und Dr. Lisa Federle, Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes im Landkreis Tübingen, sowie Prof. Dr. Peter Kremsner und Prof. Dr. Peter Martus vom Universitätsklinikum Tübingen, die die wissenschaftliche Begleitforschung übernahmen.

Unter dem Motto »Öffnen mit Sicherheit« durften in Tübingen der Einzelhandel, anfangs auch die Außengastronomie sowie körpernahe Dienstleistungen und Kultureinrichtungen wie Theater und Kinos vom 16. März bis zum Inkrafttreten der Bundesnotbremse am 24. April 2021 öffnen für Gäste mit einem Nachweis über einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest. Dafür hatte die Stadtverwaltung in der Innenstadt neun Teststationen betrieben, an denen man sich kostenlos testen lassen konnte. Zusätzlich führte Tübingen im Rahmen des Modellversuchs zusätzliche Testpflichten für Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten sowie für den Besuch von Kindertagesstätten ein.

Im Abschlussbericht kommen die Autoren zu dem Schluss, dass der Versuch erfolgreich verlaufen ist. Die zusätzlichen Öffnungen hätten nicht zu einem messbaren Anstieg der Infektionen geführt. Außerdem kompensiere der Kontrolleffekt intensiven Testens die zusätzlichen Risiken einer geöffneten Stadt. Weiter heißt es: »Mit einem digitalen Schnelltestnachweis können Handel und Gastronomie wirtschaftlich betrieben werden. Die Spezifität der eingesetzten Tests erreichte auch in der Praxis einen Wert von 99,9%, so dass die Zahl falsch positiver Ergebnisse in einem vertretbaren Rahmen blieb.« Ob die Sensitivität ausreichend war, werde noch erforscht. Die Kosten des Testsystems seien volkswirtschaftlich gut vertretbar.

Aus diesen Gründen empfehlen Palmer, Federle, Kremsner und Martus die anstehenden Öffnungen im Abklingen der dritten Welle nach dem in Tübingen erprobten Modell durchzuführen. Handel, Außengastronomie und Kultur könnten bei einer Inzidenz unter 100 demnach gleichzeitig geöffnet werden, wenn diese an eine Testpflicht gebunden sind. In Verbindung mit Betriebstestungen, allgemeinen Hygieneregeln und den Effekten der voranschreitenden Impfung sei nicht zu erwarten, dass daraus ein Rückschlag in Form eines erneuten Anstiegs der Inzidenz resultiert. (pm)