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Aktuell Corona

Im Landkreis Tübingen gilt von heute an ein Alkoholverbot

Alkohol darf im Landkreis Tübingen in öffentlichen Bereichen rund um die Uhr weder ausgeschenkt noch konsumiert werden.

Symbolfoto. FOTO: WARMUTH/DPA
Symbolfoto. FOTO: WARMUTH/DPA

KREIS TÜBINGEN. In den Städten und Gemeinden des Landkreises Tübingen gilt ab Dienstag in verschiedenen öffentlich zugänglichen Bereichen und Plätzen ein Konsum- und Ausschankverbot für Alkohol. Dies hat der Landkreis Tübingen auf Initiative der Städte Tübingen und Rottenburg sowie einiger Kreisgemeinden verfügt. Das Verbot gilt rund um die Uhr und vorerst bis einschließlich Sonntag, 16. Mai. Entsprechend des Gebots der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme soll bis dahin die Entwicklung der Infektionslage im Landkreis beobachtet werden. Derzeit sinken die Fallzahlen, wobei noch nicht beurteilt werden kann, ob es sich bereits um eine Trendwende handelt.

Tübingen

Betroffen sind unter anderem der Österberg inklusive Österbergturm, der Bereich von der Kreuzung Kelternstraße/Bethlestraße bis Lustnauer Tor, die Mühlstraße inklusive Gartenstraße 4 und Eberhardsbrücke einschließlich Neckarinsel mit

Platanenallee, Wöhrdstraße, der Europaplatz bis zum Reisezentrum Bahnhof, die Europastraße von Busbahnhof bis Karlstraße, Neckargasse, Clinicumgasse, Bursagasse, Wienergässle, Haaggasse und Vor dem Haagtor, der Sternplatz, die Eugenstraße von Sternplatz bis Kreuzung

Achalmstraße sowie Eberhardstraße bis Kreuzung Katharinenstraße inklusive Katharinenstraße 53..

Mössingen

Hier gilt das Alkoholverbot auf der Grillstelle Olgahöhe inklusive Wanderparkplatz Olgahöhe, am Wanderparkplatz Alter Morgen, im Bereich Karl-Jaggy-Straße/Bahnhofstraße inklusive Jakobstraße 14, Bahnhofstraße 20-22, am Löwensteinplatz 1 und an der Richard-Burkhardt-Straße 11.

Gomaringen

Das Alkoholverbot gilt in Gomaringen im Park am Schillerberg/Karlshöhe in Hinterweiler, in der Schillerstraße, am Aussichtspunkt auf dem Horn, am Grillplatz Buchbach, rund um die Sport- und Kulturhalle inklusive Parkplatz sowie an der Haydnstraße 22.

Kusterdingen

Für Kusterdingen gilt das Verbot am Parkplatzgelände der Aussichtspunkte Schönblick/Gewann Hülbenäcker und Reutäcker sowie am Schieberhaus, auf dem Schulhofgelände der August-Lämmle-Schule (Mozartstraße 25) und des Firstwald-Gymnasiums (Jahnstraße 29) mit Parkplatzgelände und Zugangsbereich, um die Härtensporthalle (Jahnstraße 33), auf dem Areal Hundeübungsplatz, Heerstraße mit Parkplatzbereich und Aufenthaltsbereich mit Sitzbank, auf dem Kinderspielplatz Jahnstraße, dem Festplatzgelände und Kinderspielplatz Ortsmitte. In der Ortsmitte sind außerdem betroffen das Areal In der Klinge/Lindenbrunnenstraße/Emil-Martin-Straße.

Kirchentellinsfurt

Das Alkoholverbot gilt am Sportzentrum Faulbaum mit Funpark inklusive Parkplatz, am Seitenarm des Neckars, am Schulzentrum im Areal Schulstraße/ Kirchfeldstraße/Kirchackerstraße / Billinger Allee inklusive Graf-Eberhard-Schule

(Kirchfeldstraße 15), Kirchfeldschule (Rathausplatz 1), Kindergarten Regenbogen (Kirchfeldstraße 9), Kirchfeldstraße 1, Kirchfeldstraße 15, Billinger Allee 14, an der Albliege auf dem Flurstück 2829, auf dem Gelände der Richard Wolf-Halle, Neue Steige 25, am Schützenhaus, Hintere Geige 1, und am Baggersee inklusive Parkplatz.

Dußlingen

Hier sind betroffen das Schulgelände der Anne-Frank-Schule, Kugelwörth 3, der Rathausplatz, das Büchereigelände (Bahnhofstraße 12) sowie die Parkflächenbereiche inklusive Buswartehäuschen am Hindenburgplatz, der Bürgerpark, Wilhelm-Härter-Straße, das Sportgelände Jahnstraße inklusive Fußballplatz, Tennisplätzen und Parkplätzen, der Lehle-Spielplatz in der Landhausstraße, die Spielplätze Filsenbergstraße und Geigesried im Pappelweg, die Grillstellen Kirchholzhäusle und Ohnhalde sowie der Aspenhof.

Nehren

Das Alkoholverbot gilt für die Gemeinde Nehren, die Freizeitanlage Schwanholz, das Naturschutzgebiet Rappenhalde, den Wulleplatz (Areal Kreuzung Wullestraße/Bahnhofstraße/Gartenstraße/Brunnenstraße/Luppachstraße), am Viehmarkt, auf dem gelände des Schulzentrums auf dem Höhnisch mit Karl-von-Frisch-Gymnasium und Merian-Gemeinschaftsschule inklusive Parkplätze.

Ofterdingen

In Ofterdingen gilt das Verbot auf dem Spielplatz Siebeneich.

Bodelshausen

Betroffen sind das Sportgelände Gerstlaich inklusive Kressbachhalle, Sportplätzen, Fest- und Verkehrsübungsplatz, VfB-Sportheim, TSG-Vereinsheim und -halle, Schützenhaus, Vereinsheim Motorradclub sowie die jeweils dazugehörigen Parkplätze, der Reitplatz sowie die KBF-Wohn- und Schulanlagen, das Freizeitgelände Heiden, die Steinäckerschule inklusive Turnhalle und Mensa, das Areal Bahnhofstraße/Rottenburger Straße, das Gebiet um den Rewe-Markt, der Bereich Bahnhofstraße/Am Burghof/Bachgasse/Hutschenweihergässle inklusive Gelände Am Burghof 8-12, der Gemeindespielplatzund der Bahnhof inklusive P+R-Parkplatz. (GEA)