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Aktuell Entwicklung

Hundert Hektar mehr für Gewerbe in der Region Neckar-Alb

Der Regionalverband will zusätzliche Flächen ermöglichen und gleichzeitig besseren Freiraumschutz

Zukunftsweisend: die Solaranlage der Firma Digsilent im Gomaringer Gewerbepark Unipro. Dort will der Regionalverband weitere Flä
Zukunftsweisend: die Solaranlage der Firma Digsilent im Gomaringer Gewerbepark Unipro. Dort will der Regionalverband weitere Flächen genehmigen. FOTO: FÖRDER
Zukunftsweisend: die Solaranlage der Firma Digsilent im Gomaringer Gewerbepark Unipro. Dort will der Regionalverband weitere Flächen genehmigen. FOTO: FÖRDER

MÖSSINGEN/REUTLINGEN. »Grundlegende Themen für die Entwicklung der Region Neckar-Alb«: Um nicht weniger geht es nach einer Mitteilung des Regionalverbands Neckar-Alb in der Verbandsversammlung am Dienstag, 26. Mai, 9 Uhr, in der Zollern-Alb-Halle in Albstadt. Neben Entscheidungen zur Solarenergie und Schienenausbau geht es vor allem um Gewerbeentwicklung: mehr Fläche bei gleichzeitigem verbesserten Schutz von Freiräumen.

Mit dem Satzungsbeschluss zur vierten Regionalplanänderung soll es künftig möglich sein, dass für die Kommunen die Planung von Freiflächensolaranlagen auch jenseits der direkten Nachbarschaft zu Autobahnen und Schienenstrecken zulässig ist. Damit künftig keine Baumaßnahmen den zweigleisigen Ausbau von heute eingleisigen Trassen behindern, wird an den Strecken so vorgesorgt.

Während das Verfahren zur vierten Änderung des Regionalplans mit dem Satzungsbeschluss bereits dem Ende zugeht, steht der Beschluss zum Start der Beteiligung der Öffentlichkeit, Verbände und Behörden bei der fünften Regionalplanänderung auf der Tagesordnung. Dabei geht es um Anpassungen im Regionalplan, die Räume für eine gewerbliche Entwicklung öffnen, unter anderem in Bad Urach, Gomaringen und Reutlingen sowie für den Bau eines Zentralklinikums Zollernalb.

Entwicklung und Schutz

Die wirtschaftliche Entwicklung der vergangenen Jahre und die Rückmeldungen der Kommunen haben laut Verband gezeigt, dass es einen Bedarf für die Sicherung der zukünftigen Gewerbeflächenentwicklung gibt. »Wir haben dazu gemeinsam mit den Kommunen ein regional abgestimmtes Konzept entwickelt, das sowohl die notwendige Entwicklung an Gewerbeflächen wie auch den Schutz und Erhalt der Qualität des Freiraums berücksichtigt«, sagt Verbandsdirektor Dirk Seidemann. Die Vorgabe der Verbandsversammlung, soweit möglich Tauschflächen für die Rücknahme von regionalen Grünzügen, Gebieten für Landwirtschaft und Gebieten für Naturschutz und Landschaftspflege für die Anpassungen im Bereich zukünftiger neuer Siedlungsflächen zu finden, konnte umgesetzt werden.

Fünf der insgesamt neun Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen der Region sollen zusammengenommen um rund 100 Hektar erweitert werden. Dies betrifft die Schwerpunkte bei Bad Urach-Hengen, Bisingen Nord, Hechingen Nasswasen sowie die bereits jetzt schon interkommunalen Schwerpunkte Unipro Gewerbepark der Gemeinden Dußlingen, Gomaringen und Nehren und Gewerbepark Haid der Gemeinden Engstingen, Hohenstein und der Stadt Trochtelfingen. Mit dem Industriepark Zollernalb im Bereich der ehemaligen Zollernalb-Kaserne bei Meßstetten soll mit etwa 46 Hektar ein neuer interkommunaler Schwerpunkt dazukommen.

Beim Einzelhandel sind eher kleinflächige Anpassungen geplant, wobei in Reutlingen die Voraussetzungen für die Umsiedlung von Edeka und Lidl auf das ehemalige Bauhausareal und für die Neuansiedlung von Decathlon im Edeka-Gebäude geschaffen werden sollen.

In weiteren 45 Fällen werden Anpassungen in der Freiraumstruktur vorgenommen, die in bestimmten Bereichen eine kommunale Siedlungsentwicklung für Gewerbebetriebe möglich machen. Dazu wurden in der Regel bestehende Festlegungen im Regionalplan, die für eine Siedlungsentwicklung zugänglich sind, mit Bereichen getauscht, die eine Bebauung derzeit noch ausschließen. Entsprechend wurde auch bei den Änderungen zum Zentralklinikum Zollernalb verfahren. »Damit haben wir eine Win-Win-Situation. Den Städten und Gemeinden wird an gut geeigneten Standorten Raum für die kommunale Bauleitplanung eingeräumt. Gleichzeitig verbessern wir den Freiraumschutz in der Umgebung, indem wir dort Festlegungen tätigen, die auch in Zukunft nicht bebaut werden«, so Seidemann.

Mit dem Beschluss der Verbandsversammlung für den Anhörungsentwurf zur fünften Regionalplanänderung wird der Schritt eingeleitet, bei dem ab Juni die Möglichkeit zur Stellungnahme für die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit besteht. (GEA)