Die Staatsanwaltschaft hatte dafür eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 100 Euro vorgesehen. Weil die Frau weniger verdient, als von der Staatsanwaltschaft angenommen, hatte sie Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, um einen geringeren Tagessatz zu erreichen. Das Urteil verkündete Amtsrichter Thomas Rainer: 40 Tagessätze zu 50 Euro und sieben Monate Führerscheinentzug. Zudem muss die Frau die Kosten des Verfahrens tragen. (ZmS)
Markus Baisch, Sven Groß, Sebastian Gekeler und Stefan Stooß, Freibühlschule Engstingen, Realschule, Klasse 8c