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Was sind eigentlich Gefährder?

Maximilian hat mit zwei Experten über die Situation von Geflüchteten und mögliche Gefahren gesprochen

Teilnehmer einer Demonstration in Rheinland-Pfalz. Ob sie sich auch so ausführlich über das Thema informiert haben wie ZmS-Repor
Teilnehmer einer Demonstration in Rheinland-Pfalz. Ob sie sich auch so ausführlich über das Thema informiert haben wie ZmS-Reporter Maximilian? FOTO: DPA
Teilnehmer einer Demonstration in Rheinland-Pfalz. Ob sie sich auch so ausführlich über das Thema informiert haben wie ZmS-Reporter Maximilian? FOTO: DPA

REUTLINGEN. In den Medien hört man immer wieder von sogenannten »Gefährdern« unter Geflüchteten in Deutschland. Ich wollte wissen, was ein Gefährder eigentlich ist und ob von einzelnen Geflüchteten, die bei uns Asyl suchen, tatsächlich eine Gefahr ausgeht. Bei meiner Recherche wollte ich mir auch ein Bild über die Unterbringung von Flüchtlingen hier bei uns machen. Meine Gesprächspartner zur Beantwortung meiner Fragen waren Kriminalhauptkommissar Martin Länge vom Polizeipräsidium Reutlingen und Miriam Koch vom Amt für Migration und Integration beim Landratsamt Reutlingen.

GEA: Sehr geehrte Frau Koch, wie wird denn Flüchtlingen im Bereich Reutlingen geholfen?

Miriam Koch: Geflüchtete erhalten nach ihrem Zuzug in den Landkreis sowohl eine Unterkunft als auch Betreuungsunterstützung durch den Flüchtlingssozialdienst. Ganz genau stehen einer geflüchteten Person in Baden-Württemberg sieben Quadratmeter Wohnfläche zu. Natürlich werden auch Möglichkeiten zum Kochen, Waschen und so weiter geschaffen, wenn es die Unterkünfte zulassen. Auch Aufenthaltsgelegenheiten werden zur Verfügung gestellt. Die Menschen erhalten von der Asylbewerberbehörde außerdem Geldleistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und so weiter.

Herr Länge, wie werden Flüchtlingsheime organisiert und kontrolliert?

Martin Länge: Für Unterkünfte im Landkreis gibt es eine Benutzungsordnung. In dieser ist geregelt, welche Rechte und Pflichten in den Heimen gelten. Haustiere zu halten und das Rauchen in den Zimmern ist beispielsweise nicht erlaubt.

Gibt es Unterschiede in der Unterstützung bezüglich des Aufenthaltsstatus einer geflüchteten Person?

Länge: Hier unterscheidet der Gesetzgeber nicht. Als Asylbewerber wird jeder gleich behandelt und erhält dieselben Leistungen.

Welche Rechte haben Geflüchtete?

Länge: Flüchtlinge dürfen sich natürlich frei bewegen. Freizügigkeit ist ein Grundrecht. Es gibt aber Einschränkungen. In einzelnen Fällen darf ein Flüchtling seinen Duldungsbereich nicht verlassen. Er muss dann im entsprechenden Ort wohnhaft bleiben. Er darf dann zum Beispiel nicht von Reutlingen nach Stuttgart ziehen. Manche dürfen das, weil sie in ihrem Asylverfahren bereits weiter sind. Aber grundsätzlich dürfen Flüchtlinge alle dasselbe wie Leute, die hier schon sehr lange leben.

Immer mal wieder hört man von Gefährdern unter Geflüchteten. Wie erkennt man diese eigentlich?

Länge: Es gibt keine offizielle Definition vom Begriff Gefährder. Das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter haben versucht, den Begriff für die Polizei zu definieren. Demnach ist ein Gefährder eine Person, bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie eine politisch motivierte Straftat von erheblicher Bedeutung begehen wird. Sogenannte Gefährder gibt es nicht nur unter Flüchtlingen. Wenn jemand Vorbereitungen trifft, um einen Anschlag zu begehen, ist dies möglicherweise noch keine Straftat. Trotzdem spricht man von einem Gefährder. Wenn jemand zum Beispiel eine Sprühdose kauft, um ein Hakenkreuz an eine Wand zu sprühen, geht es um eine politisch motivierte Straftat. Ein Hakenkreuz zu sprühen ist verboten. Um von einem Gefährder zu sprechen, braucht es eine bedeutendere Strafftat.

Was macht man mit sogenannten Gefährdern?

Länge: Es gibt verschiedene Möglichkeiten: Da ist zunächst die sogenannte Gefährderansprache: Wenn die Polizei beispielsweise erfährt, dass jemand eine Kalaschnikow kaufen und in den Irak ausreisen will, um dort Anschläge zu begehen. Die Polizei spricht die Person dann an, warnt ihn sozusagen und versucht ihn dazu zu bewegen, von seinen Plänen Abstand zu nehmen.

»Flüchtlinge bekommen grundsätzlich dieselben Strafen wie alle anderen auch«

Eine andere Möglichkeit ist, dass die Polizei jemanden observieren oder sein Handy überwachen kann. Dies muss aber immer von einem Gericht genehmigt sein, weil das ein Eingriff in die Grundrechte eines Menschen ist. Dann gibt es noch eine weitere Möglichkeit: die elektronischen Fußfesseln. Die Fußfessel kann man nicht ablegen oder zerstören, sonst wird ein Alarm ausgelöst. Die Fußfessel gibt dann die Position der Person weiter. Die letzte Maßnahme wäre ihm das Aufenthaltsrecht zu entziehen, wenn er kein dauerndes Bleiberecht in Deutschland hat. Im Ernstfall kann er auch abgeschoben werden. Aber auch das muss rechtlich begründet sein, also durch einen Richter genehmigt. Wenn jemand schwerste Straftaten begeht, dann muss man die Gesellschaft vor solchen Personen schützen. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten: Die Person kann in Haft kommen oder in eine psychiatrische Einrichtung, um sie zu therapieren. Flüchtlinge bekommen grundsätzlich dieselben Strafen wie alle anderen auch – vor Gericht ist jeder gleich! (ZmS)

Maximilian Lyalin, Minna-Specht-Gemeinschaftsschule, Reutlingen, Klasse 7c

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