MÜNSINGEN. Wir sind mit der Vorstellung ins Gericht gegangen, dass die Verhandlung so spannend wird wie im Fernsehen. Bei unserem Besuch im Amtsgericht Münsingen wurde der Fall eines jungen Mannes aus einer Albgemeinde verhandelt. Er soll vom Steinlachtal mit 1,4 Promille Alkohol im Blut nach Hause gefahren sein. Von der Polizei wurde er vor seiner Hofeinfahrt gestoppt.
Nach seinen Angaben war er mit Freunden auf einem Grillplatz, hat dort gefeiert und mehrere Bier getrunken. Die Staatsanwaltschaft zweifelte an, dass es sich »nur« um einige Bier gehandelt habe, denn sie konnte sich nicht vorstellen, dass man dadurch einen so hohen Promillegehalt haben könne.
Führerschein weg
In ihrer Schlussrede beantragte die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von drei Monaten zur Bewährung und eine Geldstrafe von 300 Euro, zudem den Entzug des Führerscheins für die Dauer von 15 Monaten. Der Verteidiger beantragte eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 15 Euro und neun bis zehn Monate Führerscheinentzug. Der Angeklagte schloss sich in seinem letzten Wort der Meinung seines Anwaltes an.
Das Urteil von Amtsrichter Thomas Rainer: drei Monate Freiheitsstrafe, die drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird, 13 Monate Führerscheinentzug und 600 Euro an eine Einrichtung zur Unterstützung Alkoholkranker. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil. Unser Fazit: Oft sind wahre Verhandlungen nicht so spektakulär, wie sie im Fernsehen gezeigt werden. (ZmS)
Jan Klassen, Thomas Rupp und Gabriel Burgmaier, Freibühlschule Großengstingen, Klasse 8c