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Eine möglichst milde Strafe erreichen

MÜNSINGEN. Ohne zu überlegen Blödsinn gemacht - schon hat man es mit der Polizei, mit dem Gericht und mit der Staatsanwaltschaft zu tun. Das ist ganz schön stressig. Jetzt braucht man jemand, der hilft. Rechtsanwälte haben die Aufgabe, ihren Auftraggebern zu ihrem Recht zu verhelfen. Die »Kunden« eines Rechtsanwalts nennt man Mandanten. Der Rechtsanwalt informiert über Erfolgschancen, über die Rechtslage und über die Kosten eines Verfahrens. Rechtsanwalt kann nicht jeder werden. Man braucht ein mehrjähriges Studium an einer Universität, um als Rechtsanwalt zugelassen zu werden. In Deutschland gibt es ziemlich viele Rechtsanwälte: Auf 570 Einwohner kommt ein Rechtsanwalt. ZmS-Reporter der Gustav-Heinemann-Schule haben mit dem Münsinger Rechtsanwalt Dr. Harald Lorenz gesprochen und ihm Fragen Thema »Wenn Jugendliche mit dem Gesetz in Konflikt kommen« gestellt.

ZmS: Was sind die Hauptaufgaben von Rechtsanwälten?

Dr. Harald Lorenz: Rechtsanwälte sind Organe der Rechtspflege, sie sind gehalten, die Interessen der Mandanten zu wahren und zu vertreten.

Wie viele Fälle pro Jahr haben Sie?

Lorenz: Es sind pro Jahr rund 450 Fälle.

Wie viel davon sind Jugendliche, die um Rat fragen?

Lorenz: Fünf bis maximal zehn Prozent.

Was sind die häufigsten Straftaten, bei denen Sie als Rechtsanwalt gefragt sind?

Lorenz: Es handelt sich um Verkehrsdelikte.

Was war ihr kniffligster Fall?

Lorenz: Aufgrund der Verschwiegenheitspflicht ist eine Antwort hier nicht möglich.

Wie lange dauert es meistens vom Erstkontakt bis zur Verhandlung?

Lorenz: Das ist sehr unterschiedlich. Die Zeitspanne reicht von wenigen Tagen bis zu mehreren Jahren. Im Schnitt sind es aber vier bis fünf Monate.

Was sind die häufigsten Straftaten bei Jugendlichen?

Lorenz: Körperverletzungen, Diebstahl, Verkehrsdelikte.

Haben Straftaten bei Jugendlichen zugenommen?

Lorenz: Aus meiner Sicht eher nein. Leider hat die Brutalität sehr zugenommen.

Wer zahlt, wenn jemand schuldig gesprochen wird?

Lorenz: Der Angeklagte zahlt die gesamten Kosten des Verfahrens.

Wie viel kann dabei zusammenkommen?

Lorenz: Zu zahlen sind Gerichtskosten, Zeugenkosten, Sachverständigenkosten, Anwaltskosten. Da kommt ganz schnell ein drei- bis vierstelliger Betrag zusammen.

Was passiert, wenn jemand keine Versicherung hat?

Lorenz: Der Mandant zahlt selbst, es sei denn, er hat einen Pflichtverteidiger.

Sollten die Strafmaße für Jugendliche verschärft werden?

Lorenz: Aus meiner Sicht eher nein.

Wenn ein Jugendlicher eindeutig schuldig ist, was können Sie dann vor Gericht erreichen?

Lorenz: Man versucht, eine möglichst milde Strafe zu erreichen.

Herr Dr. Lorenz, wie lange sind Sie schon Rechtsanwalt?

Lorenz: Dreißig Jahre. (ZmS) Andrej Steinepreis, Michael Paul, Tommi Kiel, Nico Fink, Suzana Dollc, Juliane Sauer, Sophie Sauer, Marie Loeffler, Waldemar Solovev, Martin Salwai, Stefan Gellert und Daniel Gaßner, Gustav-Heinemann-Schule Münsingen-Hundersingen, Klasse 9