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Die Brutalität hat zugenommen

MÜNSINGEN/TÜBINGEN. Wenn ein Jugendlicher straffällig wird, also etwas geklaut hat oder Ähnliches, bekommt er es mit der Staatsanwaltschaft zu tun. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sorgen dafür, dass die Interessen des Staates vertreten werden - dass also die Gesetze eingehalten werden.

ZmS-Reporter der Hundersinger Gustav-Heinemann-Schule im Gespräch mit Rechtsreferendarin Katarina Geist. FOTO: ZMS
ZmS-Reporter der Hundersinger Gustav-Heinemann-Schule im Gespräch mit Rechtsreferendarin Katarina Geist. FOTO: ZMS
ZmS-Reporter der Hundersinger Gustav-Heinemann-Schule im Gespräch mit Rechtsreferendarin Katarina Geist. FOTO: ZMS
Für Reutlingen und Münsingen ist die Staatsanwaltschaft Tübingen zuständig. Dort sind über 70 Personen beschäftigt als Oberstaatsanwälte, Staatsanwälte, Referendare und Verwaltungsbeamte. Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat drei Abteilungen - eine Ermittlungsabteilung, eine Vollstreckungsabteilung und eine Verwaltungsabteilung. Wird ein Jugendlicher straffällig, dann hat er es mit der Ermittlungs- und Vollstreckungsabteilung zu tun. Die ZmS-Reporter Suzana, Sophie, Stefan, Juliane und Marie haben eine Vertreterin der Staatsanwaltschaft Tübingen, Rechtsreferendarin Katarina Geist, interviewt und Fragen zum Thema »Wenn Jugendliche mit dem Gesetz in Konflikt kommen« gestellt.

Suzana: Welche Straftaten - bei Jugendlichen und Erwachsenen - kommen am häufigsten vor?

Kathrin Geist: Diebstahl, Betrug (Betrug mit ec-Karten, Handy-Verträgen), Körperverletzung.

Welche Straftaten kommen bei Jugendlichen am häufigsten vor?

Geist: Ladendiebstahl, Körperverletzung, gemeinschaftliche Körperverletzung unter Alkoholeinfluss.

Welche Strafen erhalten »Ersttäter«?

Geist: Bei sogenannten Bagatell-Fällen kommt es meistens zu einer noch folgenlosen Einstellung des Verfahrens. Bei größeren Delikten kommt es meistens auch zu einer Einstellung, es werden aber erzieherische Maßnahmen ergriffen. Bei schweren Delikten wird Anklage erhoben.

Was passiert, wenn ein Jugendlicher mehrfach auffällt?

Geist: Es kommt auf jeden Fall zu einer Anklage mit Gerichtsverfahren. Es kann ein Arrest bis maximal vier Wochen ausgesprochen werden.

Wann kommt ein Jugendlicher vor das Jugendschöffengericht?

Geist: Wenn die Staatsanwaltschaft meint, dass eine Jugendstrafe über vier Monate fällig wird.

Wie viel Zeit haben Sie, um sich mit den Hintergründen einer Straftat zu befassen?

Geist: Es kommt auf den Fall an. Bei auffälligen Jugendlichen ist der Zeitaufwand sehr groß. Primär ist immer der erzieherische Gedanke.

Wie lange dauert es im Durchschnitt von der Strafftat bis zur Verhandlung?

Geist: Ein bis zwei Monate.

Nehmen Straftaten bei Jugendlichen zu?

Geist: Nein. Aber leider hat die Brutalität zugenommen.

Sollte man eine Verschärfung des Jugendstrafrechts fordern - zum Beispiel bei U-Bahn-Schlägern?

Geist: Nein.

Was war Ihr härtester Fall?

Geist: Ein 14-jähriger Geiselnehmer, bei welchem man schon im Vorfeld wusste, dass er wahrscheinlich in die Schwerkriminalität abrutschen würde. Was sich bewahrheitet hat: Mit 19 verübte er einen Mord.

Was halten Sie von amerikanischen »boot-camps«?

Geist. Nichts. Der erzieherische Gedanke ist hierbei gleich null. (ZmS)

Marie Loeffler, Sophie Sauer, Juliane Sauer, Suzana Dollc, Stefan Gellert, Gustav-Heinemann-Schule Münsingen, Klasse 8