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Aktuell Justiz

Der Angeklagte hat das letzte Wort

REUTLINGEN. Jugendrichter, Staatsanwälte und Verteidiger von jugendlichen Straftätern haben die Aufgabe, Straftaten zu be- und verurteilen und eine angemessene Strafe auszusprechen. Das oberste Ziel im Jugendstrafrecht ist jedoch der Erziehungsgedanke. Auf die Jugendlichen soll erzieherisch eingewirkt werden, insbesondere soll ihnen dadurch auch ein Platz in unserer Gesellschaft offengehalten werden.

Etwas mulmig ist mir schon, als ich hinter dem Angeklagten und seinem Verteidiger Rechtsanwalt Horst Epple, den Gerichtssaal betrete. Es ist das erste Mal, dass ich bei einer Gerichtsverhandlung zusehen darf. Kurz zuvor habe ich mich mit dem Juristen in seiner Reutlinger Kanzlei getroffen. Er erklärte mir, welche Fälle heute verhandelt werden und wie man sich bei einer Gerichtsverhandlung verhält. Kurz gesagt, darf man nicht dazwischenrufen, nicht klatschen, pfeifen oder ähnliche Dinge tun.

»Man erhebt sich von den Plätzen, wenn der Richter den Raum betritt«
Außer mir sitzt noch der Vater des Angeklagten im Zuschauerbereich. Ihm ist anzusehen, dass ihm nicht wohl bei der Sache ist, aber ich kann es irgendwie verstehen. Der angeklagte junge Mann unterhält sich derweil noch mit dem Rechtsanwalt über die letzten Details der Verhandlung. Zum Benehmen vor Gericht gehört ebenfalls, dass man sich von den Plätzen erhebt, wenn der Richter den Raum betritt. Auch ich erhebe mich nun, als der Richter in den Saal kommt, genauso wie der Angeklagte, der Rechtsanwalt und die Staatsanwältin.

Als der Richter den Prozess eröffnet, fällt meine Anspannung etwas ab. Während ich den Worten des Richters lausche, lasse ich meinen Blick im Raum schweifen und bleibe beim Angeklagten hängen. Er scheint etwas nervös zu sein, und als der Richter dann die Staatsanwältin bittet, die Anklage vorzulesen, merkt man, wie unwohl er sich in seiner Haut fühlt.

Die Anklage beinhaltet nicht nur die Tat (»Der Angeklagte wird beschuldigt der Körperverletzung ...«), sondern auch gegen welche Paragrafen er verstoßen hat und wann genau die Tat begangen wurde. Nachdem die Staatsanwältin die Anklage vollständig vorgelesen hat, fragt der Richter den Angeklagten, ob er etwas zum Tathergang erzählen möchte. Nach einem kurzen Blickwechsel mit seinem Anwalt bejaht er dies und beginnt zu erzählen. Wenn er fertig ist, nickt der Richter kurz und stellt ihm dann noch ein paar Fragen.

»Was würde ich selbst als 'gerecht' empfinden?«
Meiner Meinung nach hat sich der Angeklagte sehr offen und einsichtig gezeigt. Nun hat die Staatsanwältin die Möglichkeit, ihn etwas zu fragen. Als auch sie alle Fragen gestellt hat, wird das Opfer hereingebeten. Der Mann nimmt auf dem Stuhl direkt gegenüber der Richterbank Platz. Der Richter erklärt, dass jeder Zeuge vor Gericht immer die Wahrheit sagen muss und dass man im Falle einer Falschaussage auch bestraft werden kann. Danach werden die Personalien geprüft, dann erzählt das Opfer, wie es aus seiner Sicht zu der Tat kam.

Wie beim Angeklagten werden auch dem Opfer vom Richter, von der Staatsanwältin und vom Verteidiger Fragen zum Tathergang gestellt. Weitere Zeugen gibt es in diesem Fall nicht, aber der Angeklagte hatte sich einsichtig gezeigt, sodass der Richter die Beweisaufnahme schließt. Er bittet die Staatsanwältin um ihr Plädoyer. Mit derselben Bitte wendet sich der Richter dann an den Verteidiger. Bevor der Richter nun gleich den Raum verlässt, gibt er dem Angeklagten die Gelegenheit zum »letzten Wort«. Dieser entschuldigt sich noch einmal bei dem Opfer.

Gleich, nachdem der Richter den Saal verlassen hat, setzt allgemeines Gemurmel ein und, ich atme erst einmal richtig durch. Mir fliegen sehr viele Gedanken durch den Kopf: Wie wird der Richter wohl entscheiden? Was würde ich selbst als »gerecht« empfinden? Nutzt der Angeklagte die Chance, die ihm die Gesellschaft noch mal geben will?

Plötzlich wird es wieder leise und alle erheben sich. Der Richter hat den Raum wieder betreten und auch ich stehe schnell wieder auf. Zum Glück hat keiner gemerkt, dass ich in Gedanken versunken war und für den Bruchteil einer Sekunde nicht aufgepasst habe. Nun verkündet der Richter das Urteil »im Namen des Volkes«.

»Der Richter spricht dem Angeklagten noch einmal ins Gewissen«
Der Richter hat sich für eine Strafe entschieden, die zwischen den Anträgen des Verteidigers und der Staatsanwältin liegt. Das wird recht teuer: Der Verurteilte erhält eine Geldstrafe, die er an eine wohltätige Einrichtung zahlen muss. Außerdem muss er Schmerzensgeld zahlen, das er allerdings in Raten abstottern kann. Außerdem muss er die Kosten der Verhandlung übernehmen. Nun dürfen wir uns wieder setzen, und der Richter spricht dem Angeklagten noch einmal ins Gewissen und beendet dann den Prozess.

Der Angeklagte und sein Vater sehen nun doch erleichtert aus. Rechtsanwalt Horst Epple und der Angeklagte verlassen den Raum und sprechen noch kurz über das Urteil, ehe sie sich voneinander verabschieden. Der Jurist erklärt mir, dass er später in der Kanzlei ein Schreiben aufsetzen lässt, indem das Geschehen der Gerichtsverhandlung noch einmal dokumentiert wird. Der Angeklagte realisiert das Urteil und die daraus folgenden Pflichten aufgrund der Anspannung meist nicht.

»Letztendlich geht es nicht um Paragrafen, sondern um Menschen«
Es folgen noch zwei weitere Fälle an diesem Vormittag. Es müssen sich noch zwei junge Männer vor dem Jugendgericht verantworten. Der eine wegen Diebstahls, der andere wegen Betruges. Die Verhandlungen laufen gleich ab, aber es steckt doch mehr dahinter. Einzelschicksale. Manche Jugendliche haben eine belastete Kindheit hinter sich, manche handeln einfach nur unüberlegt.

Vor Gericht geht es oberflächlich betrachtet ausschließlich um die Angeklagten. Es sollte in erster Linie jedoch um die Opfer gehen, aber auch um Eltern, Geschwister und Freunde. Das Umfeld zweier Parteien wird durch Straftaten jeglicher Art belastet. Was ich Dank Herrn Epple und dem Tag im Gericht gelernt habe, ist, dass selbst kleinste Taten zu aufregenden Gerichtsverhandlungen werden können und Jura eigentlich ganz spannend ist, weil es eben letztendlich nicht um Paragrafen geht, sondern um Menschen. (ZmS)

Ricarda Rödler, BZN-Gymnasium Reutlingen, Klasse 9 e

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