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Aktuell Gesellschaft

Darf und soll der Staat töten?

PFULLINGEN. In Hessen darf laut Landesverfassung für besonders schwere Verbrechen die Todesstrafe verhängt werden, allerdings wurde sie durch das Grundgesetz abgeschafft. Wirksame Abschreckung oder barbarisches und sinnloses Relikt aus vergangenen Zeiten? Ein ZmS-Reporter hat sich zu dem heiklen Thema in seiner Klasse umgehört: Wäre es sinnvoll, die Todesstrafe in Deutschland wieder einzuführen oder nicht?

Schmerzlos und nicht öffentlich

Dazu gibt es sehr viele verschiedene Meinungen: Manuel sagt, er würde es fair finden, wenn die Todesstrafe eingeführt würde. Wenn zum Beispiel ein Mensch schon viele andere Menschen umgebracht hat oder ein Massenmörder ist, sollte er dann auch dasselbe erleben wie seine Opfer. Allerdings sollte dies dann schnell, schmerzlos und nicht öffentlich passieren.

Lisa meint, sie würde die Todesstrafe in Deutschland nicht einführen, da es ihr zu grausam wäre. Michael würde die Todesstrafe nicht einführen, da eine Gefängnisstrafe auch manchmal schon richtig heftig und so auch ausreichend sei, wenn man als Schwerverbrecher 20 bis 30 Jahre Gefängnis aufgebrummt bekommt. Er meint, dies sollte auch reichen. Wenn dieselbe Person nach der Haft aber rückfällig werden sollte, sehe man ja, dass er sich nichts aus der Gefängnisstrafe mache. In diesem Fall solle dann die Todesstrafe als Ausnahme eingeführt werden.

Höhere Strafen als Ausweg

Meine persönliche Meinung ist es, dass die Todesstrafe nicht eingeführt werden sollte. Dann sollten aber die Gefängnisstrafen für die Verbrecher, die wirklich eine Gefahr für die Bevölkerung sind, erhöht werden. (ZmS)



Jan Schilling, Wilhelm-Hauff-Realschule Pfullingen, Klasse 8c