Obigem Kommentar kann ich nur bedingt zustimmen, ja ich entnehme daraus eine eher kirchenkritische Haltung. Vor allem der Vergleich mit den »Mercedes-Mitarbeitern« hinkt gewaltig! Bei der Produktion eines Mercedes (oder einer anderen Marke) ist es völlig gleichgültig, ob hier ein evangelischer oder katholischer Christ, ein Muslim oder auch in Atheist mitarbeitet und seine beruflichen Fähigkeiten einbringt. Das hat auf die Qualität des Fahrzeugs keinerlei Auswirkung! Anders bei einer christlich-diakonischen Einrichtung. Hier kann die Geisteshaltung, die innere Einstellung eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin auf ihre Tätigkeit beziehungsweise auf ihre Zuwendung den ihnen anvertrauten Menschen gegenüber durchaus einen Einfluss haben. Ob das nun in einer diakonischen Einrichtung ist, in einem Kindergarten oder wo auch sonst. So gesehen ist es in Ordnung, dass die Personal einstellenden Einrichtungen bei der Auswahl des Personals eine Entscheidungsfreiheit haben. Somit ist auch die Rechtssprechung der »roten Roben« in Karlsruhe durchaus in Ordnung; mit Diskriminierung hat das nichts zu tun.
Helmut Hipp, Lichtenstein-Unterhausen
