Der DPA-Bericht enthält die Falschaussage »mit Eröffnung des Uterus« beim Kaiserschnitt werde dem Strafrecht zufolge aus dem Fötus ein Mensch. Das Strafgesetzbuch (§ 218, 1) legt dagegen fest: »Handlungen, deren Wirkung vor Abschluss der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch.« Ein Mensch ist es also ein bis zwei Wochen nach der Empfängnis.
Auch das Bundesverfassungsgericht entschied 1975: »Leben im Sinne der geschichtlichen Existenz eines menschlichen Individuums besteht nach gesicherter biologisch-physiologischer Erkenntnis jedenfalls vom 14. Tag nach der Empfängnis (Nidation, Individuation) an. (...) Der damit begonnene Entwicklungsprozess ist ein kontinuierlicher Vorgang, der keine scharfen Einschnitte aufweist und eine genaue Abgrenzung der verschiedenen Entwicklungsstufen des menschlichen Lebens nicht zulässt.«
Das Bürgerliche Gesetzbuch legt es im Erbrecht ebenfalls auf den biologisch eindeutigen Zeitpunkt: Nach § 1923, Absatz 2, gilt ein Kind, das zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht geboren, aber schon gezeugt war, »als vor dem Erbfall geboren«. Auch der Europäische Gerichtshof hat sich am 22. Oktober 2011 für den einzig logischen Zeitpunkt entschieden: Er verkündete ein Grundsatzurteil, nach dem aus menschlichen Embryonen gewonnene Stammzellen nicht patentiert werden können. Die Zerstörung der Embryonen verstoße gegen die Menschenwürde. Entscheidend für die Urteilsfindung war die Frage, ab wann ein Embryo menschliches Leben darstellt. Die Richter vertraten die Ansicht, dass schon das Stadium der Befruchtung einen menschlichen Embryo darstellt.
Das Forschungsergebnis des Humanembryologen Prof. Dr. Blechschmidt lautete schon vor fünf Jahrzehnten: »Der menschliche Keim entwickelt sich nicht zum Menschen, sondern als Mensch! Seine Wesensart entsteht nicht etwa durch den Prozess der Entwicklung, sondern ist ihre Voraussetzung.« Das Landgericht Berlin urteilte jetzt: »Es war Totschlag.« Eines von Zwillingskindern wurde bei der Geburt durch Kaiserschnitt absichtlich totgespritzt, weil ein Arzt vor der Geburt meinte, das Kind hätte einen Hirnschaden. Dafür nur eine Bewährungsstrafe auszusprechen entbehrt jeglicher Verhältnismäßigkeit, wenn man bedenkt, dass zum Beispiel für Steuerhinterziehung Leute schon im Knast gelandet sind.
Eckhard Michaelis, Pfullingen