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Aktuell Leserbrief

»Gelegenheit für die Wähler«

Volksbegehren Landtag verkleinern (per E-Mail)

Es ist erschreckend, wie passiv ein Großteil unserer Bevölkerung auf das noch bis Mitte Februar 2025 laufende Volksbegehren zur Verkleinerung des Landtags reagiert, obwohl in der Presse wiederholt informiert wurde. Nach Änderung des Wahlgesetzes hat der Wähler bei der nächsten Landtagswahl zwei Stimmen wie bei der Bundestagswahl. Wegen des dann notwendigen Sitzausgleichs wird sich der Landtag personell erheblich vergrößern. Die Mehrkosten pro Legislaturperiode werden sich nach Schätzungen des Landesrechnungshofes auf circa 200 Millionen Euro erhöhen, wenn nicht gegengesteuert wird. Die Begrenzung kann erreicht werden, indem größere Wahlkreise gebildet werden. Weil aber die Abgeordneten befürchten, ihren Sitz im Landtag zu verlieren, nehmen sie lieber erhebliche jährliche Mehrkosten in Kauf.

Eine Bürgerinitiative um Dr. Dieter Schweizer aus Bietigheim hat nun ein Volksbegehren auf den Weg gebracht. Es müssen 770.000 Stimmen zusammenkommen, etwa zehn Prozent der Wahlberechtigten. Ist das Volksbegehren erfolgreich, stimmt der Landtag darüber ab. Verwirft er das Begehren, wird ein Volksentscheid durchgeführt wie bei »Stuttgart 21«. Hier haben die Wähler einmal die Gelegenheit, ihren Willen zu dokumentieren und uns Steuerzahlern viel Geld zu ersparen. Ich befürchte, dass die neue Grundsteuer für viele spürbare Mehrbelastungen bringt. Zuständig für die Festlegung der Bemessungsgrundlage war der Landtag. Die Beteiligung am Volksbegehren ist einfach. Auf der Internetseite www.landtag-verkleinern.com sind alle notwendigen Infos zu finden. Es kann ein Teilnahmeformular am PC ausgefüllt, ausgedruckt und beim Bürgermeisteramt abgegeben werden. Wer das Volksbegehren unterstützt, sollte sein Umfeld ansprechen, weil die notwendige Stimmenzahl eine hohe Hürde darstellt.

 

Siegfried Drissner, Reutlingen