Sehr geehrte Damen und Herren, die Erhöhung der Jahresgebühr um 50 Prozent, von 120 auf 180 Euro ist Wucher und somit sittenwidrig. Mein Gehalt steigt nicht mal um 2 Prozent. Die Inflationsrate beträgt laut GEA vor einigen Tagen etwas über 2 Prozent. Auch die Tatsache, dass nicht alle Reutlinger Bürger in gleicher Weise belastet werden entspricht nicht dem Grundgesetz. Wenn Sie glauben, den Parkplatzsuchverkehr – vor allem in den Abendstunden – damit zu reduzieren, dann fordere ich Sie auf, dies in der Zone H doch einmal selbst zu überprüfen. Da fahren Kolonnen von Fahrzeugen zigmal die Runde, um sich schließlich irgendwo hinzustellen, auch wenn das dann nicht legal ist. Dies ist auch der Tatsache geschuldet, dass Sie deutlich mehr Ausweise verkaufen, als Parkplätze zur Verfügung stehen. Hoffentlich sehen das viele Betroffene auch so und schließen sich dem Widerspruch an.
Alexander Mayer, Reutlingen
