Die Blockade der Wahl von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gernsdorf zur Verfassungsrichterin durch die CDU-Fraktion ist nicht nur ein Skandal, sondern auch ein Lehrstück zum inneren Zustand der christdemokratischen Bundestagsfraktion. Da sollten zwei neue Verfassungsrichterinnen und ein Verfassungsrichter vom Bundestag gewählt werden. Die Personalien sind seit Langem bekannt und die Kandidaten haben sich dem paritätisch besetzten Richterwahlausschuss vorgestellt und haben dort Rede und Antwort gestanden. Sie wurden mit 2/3-Mehrheit vom Ausschuss zur Wahl vorgeschlagen, die im Parlament erfolgen sollte. Die demokratischen Fraktionen haben sich im Vorfeld verständigt, weil eine 2/3-Mehrheit jenseits der AfD gesichert sein sollte.
Am frühen Morgen des Wahltages wurde eine Fraktionssitzung der CDU einberufen, in der sowohl der Fraktionsvorsitzende Jens Spahn, als auch der Parteivorsitzende Friedrich Merz sich für die Wahl aller drei Kandidaten einsetzten. Und da muss in der Fraktion eine kleine Revolte ausgebrochen sein: eine größere Gruppe von CDU-Hinterbänklern, die sich bisher noch nicht zu Wort gemeldet hatten, wurde »von außen« auf-gestachelt und entdeckte urplötzlich ihr »Gewissen«, das es ihnen nicht erlaubte, Brosius-Gernsdorf zu wählen. Von da an begann eine unglaubliche Schmutzkampagne gegen eine angesehene Juristin. Neben persönlichen Diffamierungen wurden Unwahrheiten über ihre wissenschaftlichen Positionen zum Schwangerschaftsabbruch, zum AfD-Verbot und zur Impfpolitik verbreitet und natürlich durfte der Plagiatsvorwurf nicht fehlen. Die liberale Juristin wurde als »Linksradikale« und »ultra links« diffamiert. Anschuldigungen, die sich nicht halten ließen und sich in Luft auflösten.
Wer da »von außen« das »Gewissen« der CDU-Abgeordneten »geweckt« hat, ist bekannt: Neben militanten Abtreibungsgegnern sind es radikale rechte Kreise, die einen wahren Shitstorm über die empfänglichen »Gewissen« der CDU-Abgeordneten hereinbrechen ließen. Erkennbar ist, hier geht es nicht mehr um eine recht sensible Wahl einer Juristin zum Bundesverfassungsgericht, hier geht es in Wahrheit um ein Stück »Kulturkampf von Rechts«. Rechte und ultrarechte Lobbygruppen im Verein mit militanten Abtreibungsgegnern wollen verhindern, dass eine liberale Juristin Verfassungsrichterin wird. Damit wird in Trump’scher Manier der Versuch gemacht, das Oberste Gericht zu politisieren.
Nachdem durch die Weigerung der CDU/CSU-Fraktion der Streit erst entstanden ist, wird der Kandidatin nun angelastet, dass sie sich wehrt, die Anschuldigungen zurückweist und nicht still und bescheiden zurücktritt, wie das die CDU/CSU erwartet. Stattdessen hält nicht nur die Kandidatin, sondern auch die SPD-Fraktion geschlossen an ihrer Entscheidung fest.
Jetzt beginnt die nächste perfide Kampagne: Es wir argumentiert, die Kandidatin sei durch den Streit um ihre Wahl beschädigt, sie sei zu einer Belastung geworden und solle in sich gehen, ob sie noch die Richtige sei, nachdem eine Gruppe von »mündigen« Abgeordneten es nicht mit ihrem »Gewissen« vereinbaren könne, sie zu wählen. So die Forschungsministerin Dorothee Bär. Noch schöner drückt es der bayrische Ministerpräsident aus. Altväterlich fromm meint er, es liege kein Segen auf dieser Wahl!
Das Verfahren ist gleichermaßen probat wie infam: Man bewirft eine Person mit Dreck und erklärt dann, sie sei so schmutzig, dass man keinen »Staat« mehr mit ihr machen kann! Bleibt nur zu hoffen, dass sowohl die Kandidatin standhält als auch die SPD-Fraktion an ihr festhält. Dem schmutzigen Kulturkampf von Rechts muss rechtzeitig begegnet werden. Das Ansehen des Höchsten Gerichts darf nicht durch politische Machenschaften beschädigt werden.
Dieter Mutschler, Reutlingen
