Die Logik von Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), möchte ich gerne verstehen. Befürwortet er die Unterbindung von Fragen zum Versicherungsstatus (gesetzlich/privat) vor Terminauskunft? Und falls nicht, weshalb sieht er dafür eine Notwendigkeit? Warum nicht Terminvergaben ähnlich der verpflichtende Regelung bei Engpässen im Straßenverkehr organisieren, nämlich nach dem Reißverschlussverfahren? Für ein möglichst blockadearmes Vorwärtskommen ist weder die Größe des Fahrzeugs ausschlaggebend, noch, auf welcher Spur sich zu einem bestimmten Zeitpunkt die meisten Fahrzeuge tummeln.
Bei Facharztterminen, die ich für 2025 angefragt hatte, wurde mir bei Auswahl »gesetzlich« ein Termin angeboten, der vier Monate (!) später lag, als der Termin, der mir als Privatversicherter ermöglicht worden wäre. Dieses Beispiel betraf die Disziplin, zu der übrigens auch Herr Gassen zählt, nämlich Orthopädie.
In einem weiteren Fall (anderes Fachgebiet) wurde mir knallhart mitgeteilt, dass es für neue Patienten keine (!) Termine gäbe, weil Aufnahmestopp bestehe. Nur – ich bin dort gar kein neuer Patient. Dass es bei der aktuellen Struktur unseres Gesundheitssystems für die Fachärzteschaft Beweggründe gibt, Termine nach Versicherungsstatus der Patientinnen und Patienten zu priorisieren/vergeben, kann ich gleichwohl nachvollziehen. Aber das steht auf einem anderen Blatt.
Markus Hoffmann, Reutlingen