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Aktuell Leserbrief

»Das gehört zum rechtsstaatlichen Alltag«

Zum Artikel »Palmers Ärger mit Glückwünschen« vom 12. Dezember (per E-Mail)

Die Aufregung um öffentliche Geburtstagsglückwünsche wirkt auf den ersten Blick kleinlich – und genau darauf setzt Boris Palmer. Doch der eigentliche Kern der Debatte liegt tiefer: Es geht nicht um Glückwünsche, sondern um das Verhältnis von staatlichem Handeln, geltendem Recht und dem Respekt vor individuellen Rechten.

Dass sich Rechtslagen ändern, ist weder neu noch Ausdruck von »Bürokratismus im Endstadium«. Seit der Novellierung des Melderechts ist klar geregelt, dass Veröffentlichungen personenbezogener Daten eine Einwilligung erfordern. Das mag unbequem sein, gehört aber zum rechtsstaatlichen Alltag – gerade für eine öffentliche Verwaltung, deren Aufgabe es ist, Recht umzusetzen und nicht öffentlich zu relativieren.

Bemerkenswert ist zudem, dass zahlreiche Kommunen im Landkreis diese Praxis längst pragmatisch und konfliktfrei umsetzen. Die Zahlen aus Gomaringen oder Kirchentellinsfurt zeigen deutlich: Es handelt sich weder um ein Randphänomen einzelner »Eigenbrötler«, noch um einen neuen gesellschaftlichen Trend. Vielmehr gibt es seit Jahren eine stabile, relevante Zahl von Menschen, die keine Veröffentlichung wünschen. Dieses Recht steht ihnen zu, unabhängig davon, ob es der Mehrheit gefällt.

Problematisch wird die Debatte dort, wo der Oberbürgermeister bewusst Grenzen im öffentlichen Diskurs überschreitet. Wer alles, was ihm nicht passt, entweder über soziale Medien oder publikumswirksam in Talkshows adressiert, verschiebt den Maßstab dessen, was als akzeptable öffentliche Kommunikation gilt. Leserinnen und Leser können daraus den Eindruck gewinnen: Wenn der Oberbürgermeister Grenzen überschreitet, darf ich das auch. Gerade Personen in herausgehobenen Ämtern sollten hier im positiven Sinne Vorbild sein.

Hinzu kommt ein Stil, der irritierend an bekannte Muster aus anderen politischen Kontexten erinnert: schnell zugespitzte persönliche Meinungen, bewusst provokant formuliert, häufig losgelöst von einer nüchternen rechtlichen Einordnung. Dieser Tonfall mag Aufmerksamkeit erzeugen, trägt aber nicht zur Klärung bei – und schadet letztlich dem Vertrauen in sachorientierte politische Führung.

Wer den Datenschutz pauschal als überzogen oder absurd darstellt, verkennt zudem dessen Sinn und Zweck. Datenschutz schützt nicht Bürokratien, sondern Bürger – gerade auch vor staatlicher Übergriffigkeit. Dass Einzelne dieses Recht in Anspruch nehmen, ist kein Problem, sondern Ausdruck einer funktionierenden rechtsstaatlichen Ordnung. Führung zeigt sich nicht darin, Regeln öffentlich lächerlich zu machen, sondern darin, sie verantwortungsvoll umzusetzen – oder sie, wenn nötig, auf politischem Weg ändern zu wollen. Beides setzt Sachlichkeit voraus. Empörung ersetzt keine Rechtsanwendung.

 

Michael Sättler, Eningen