Das erste Kind in Reutlingen 2018 kam anonym zur Welt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht seit 2003 die anonyme Geburt für Frauen in einer Notlage vor. Der Vorteil zur Babyklappe ist, dass Mutter wie Kind medizinisch versorgt werden. Niemand weiß, was eine Mutter dazu bewegt, diesen Schritt zu tun und keiner sollte darüber urteilen. Diese Frau handelte mutig und verantwortungsbewusst. Zum Schutz von Mutter und Kind wäre der Artikel so besser nicht erschienen. Informationen zur anonymen Geburt hätte man wertfrei zu einem geeigneteren Zeitpunkt platzieren können. Mich stört der erhobene Zeigefinger gipfelnd im Satz, »...wenn sich die Frau eines Besseren besinnt« und die Möglichkeit der zeitlichen Zuordnung der Geburt. Wir sollten froh sein, keine heimlich abgelegten Kinder mehr finden zu müssen.
Helmut Frank, Nehren