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Zehn Bußgelder im Südwesten nach neuen EU-Datenschutzregeln

Die seit Mai 2018 geltenden EU-Datenschutzregeln treiben viele Unternehmen und Vereine um. Bei Verstößen kann es teuer werden - das haben einige bereits zu spüren bekommen.

Stefan Brink
Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg. Foto: Marijan Murat/Archivbild
Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg. Foto: Marijan Murat/Archivbild

STUTTGART. Mehr als ein Jahr nach dem Inkrafttreten neuer Datenschutzregeln in der EU hat Landesdatenschützer Stefan Brink Bußgelder in zehn Fällen verhängt. Sie belaufen sich auf 207 140 Euro, teilte ein Sprecher der Datenschutzbehörde in Baden-Württemberg mit. Darin enthalten sind zwei Einzelfälle mit Bußen in Höhe von je 80 000 Euro. In einem Fall waren Gesundheitsdaten versehentlich im Internet gelandet. Im zweiten Fall hatte ein Unternehmen aus der Finanzwirtschaft personenbezogene Daten unsachgemäß entsorgt.

Heute soll bei einer Veranstaltung in Stuttgart Zwischenbilanz zu den Erfahrungen mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung gezogen werden. Diese gilt seit Ende Mai 2018. Damit wird die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine und Behörden geregelt. Die Befürchtungen waren groß, dass Abmahnanwälte ein neues Geschäftsmodell wittern und bei Unternehmen und Verbänden gezielt nach Verstößen suchen könnten. (dpa)

Stefan Brink