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Zebrastreifen als Gefahrenstelle: Fußgängerüberweg muss weg

Ein Zebrastreifen sorgt in der Stadtverwaltung von Eberbach für Sorgen vor juristischen Konsequenzen. Daher hat die Verwaltung zu Sofortmaßnahmen gegriffen und den Überweg abgesperrt. Bald könnten seine Tage nun gezählt sein.

Zebrastreifen als Gefahrenstelle
Ein Verkehrsschild »Verbot für Fußgänger« steht an einer Straßenabsperrung an einem Zebrastreifen. Foto: Priebe/DPA
Ein Verkehrsschild »Verbot für Fußgänger« steht an einer Straßenabsperrung an einem Zebrastreifen.
Foto: Priebe/DPA

In Eberbach im Rhein-Neckar-Kreis bringt ein Zebrastreifen die Gemeinde in juristische Schwierigkeiten. Daher hat sie den Fußgängerüberweg kurzerhand abgesperrt. Halte an der nahen Bushaltestelle ein Bus, so könnten querende Fußgänger nicht rechtzeitig erkannt werden, teilte die Stadt Eberbach der dpa mit. »Dies stellt eine Gefährdung der Fußgänger dar«.

Wird ein Fußgänger verletzt, so haftet den Angaben nach die Stadt, da der 2010 angelegte Zebrastreifen gegen die »Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen« verstößt. Da bei akuter Gefahr kein Ermessensspielraum gelte, müsse dieser daher zunächst gesperrt und dann abgebaut werden. Der Rückbau sei aktuell für die Woche vom 4. Dezember geplant.

Passanten zeigten sich auf Nachfrage zwiegespalten, einige können die Beweggründe nachvollziehen bei anderen sorgt vor allem die Tatsache für Fragen, dass die Gefahrenlage mehr als ein Jahrzehnt lang nicht erkannt wurde. Die Stadt verweist auf Anfrage darauf, dass man beim Bau der Bushaltestelle davon ausgegangen sei, dass alle Regeln eingehalten wurden. »Verkehrsschauen finden nur in gewissen zeitlichen Abständen - mit jeweils verschiedenen Themenschwerpunkten - statt, dieser Sachverhalt ist im Zuge dessen jetzt aufgefallen«, hieß es weiter.

© dpa-infocom, dpa:231129-99-113230/2