STUTTGART. Die Liste ist lang und sie wird immer länger, die Tatorte liegen in Schulen oder auf Schulhöfen und ins Visier der Ermittler geraten vor allem Kinder und Jugendliche: Angriffe mit Reizgas oder Pfefferspray rufen die Polizei zunehmend auf den Plan. So versprüht in Mannheim ein 13-jähriges Kind Reizgas in der Toilette einer Werkrealschule, 18 Jungen und Mädchen werden leicht verletzt. Auch in Weingarten (Kreis Ravensburg) und Bühlertann (Kreis Schwäbisch Hall) wird Pfefferspray versprüht, jeweils mehr als 60 Schüler werden dort vom Rettungsdienst behandelt. Ulm und Reutlingen, Herrenberg und Steinheim, die Liste lässt sich leicht verlängern. Denn die Zahl der Fälle, der Polizeieinsätze und der Verletzten ist im vergangenen Jahr gestiegen.
Wie viele Fälle sind bekannt?
Statistisch gesehen versprüht jede Woche ein Kind, ein Jugendlicher oder ein Unbekannter Reizgas, Pfefferspray oder auch Tränengas an einer Schule in Baden-Württemberg. Nach Angaben des Innenministeriums sind im vergangenen Jahr 58 Fälle bekanntgeworden, im Jahr zuvor waren es 51. Etwa zwei Drittel dieser Fälle werden von den Ermittlern als Körperverletzung gewertet, die meisten davon gelten als gefährlicher oder schwerer Fall, wie aus der Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der SPD-Landtagsfraktion hervorgeht. Ein Dutzend Fälle untersucht die Polizei wegen des Verdachts der Sachbeschädigung. Die Zahl der Vorfälle ist wahrscheinlich noch höher, denn Einsätze von Feuerwehr und Rettungsdienst sind nicht aufgeführt und es wird nicht jeder Fall gemeldet.
Wie viele Verdächtige gab es und wie viele Opfer?
Im vergangenen Jahr gerieten laut Drucksache 69 Menschen nach Vorfällen mit Reizgas und anderen Mitteln unter Tatverdacht, darunter 45 Jugendliche und 20 Kinder. Doppelt so lang ist die Liste der Menschen, die verletzt wurden: Laut Kriminalstatistik erlitten 110 Opfer leichte Verletzungen, das sind 28 weniger als im Vorjahr.
Kann Pfefferspray einfach so gekauft werden?
Ja, die meist kleinen Spraydosen werden in Online-Shops, Outdoor- und Campinggeschäften. Drogerien oder Apotheken ebenso legal verkauft wie in Baumärkten. Bedingung: Die Sprays müssen als Tierabwehrspray gekennzeichnet sein. Dann können sie auch grundsätzlich von Kindern und Jugendlichen gekauft werden. Denn mit dieser Aufschrift fällt das Pfefferspray nicht unter das Waffengesetz. »Der Umgang mit ihnen ist erlaubnisfrei«, teilt das Innenministerium mit. Allerdings kann ein Händler bei Bedenken den Verkauf auch ablehnen. Dennoch landet das Spray nicht selten in den Hosentaschen der Jugendlichen - und auf dem Schulhof oder im Klassenzimmer.
Wann darf ich ein Pfefferspray nutzen?
Ein »Tierabwehrspray« darf im äußersten Notfall auch gegen Menschen eingesetzt werden. Also zur Selbstverteidigung bei einer drohenden gefährlichen Körperverletzung zum Beispiel. Aber auch in diesem Fall darf das Spray nicht im Übermaß eingesetzt werden. Umstritten ist der Einsatz des Pfeffersprays selbst bei angreifenden Hunden. Es kann das Tier zusätzlich reizen und der Vierbeiner wird noch unberechenbarer. Gleiches gilt bei Wölfen. Nach Auffassung des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) sollten Grauzonen mit sogenannten »geprüften Reizstoffsprühgeräten« dringend rechtlich geprüft werden. Die Polizei rät grundsätzlich vom Tragen von Pfefferspray zu Verteidigungszwecken ab.
Warum machen Kinder und Jugendliche so etwas?
Das ist oft ein Rätsel. Mal wird versucht, eine Prüfung zu unterbrechen oder ganz zu verhindern, mal handelt es sich um einen schlechten Spaß oder eine Mutprobe. »Die Schüler denken, dass das ein Jux ist, und wissen nicht, wie gefährlich Pfefferspray wirklich ist«, warnte der damalige Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, schon vor Jahren. Immer wieder gibt es auch Fälle, in denen das Spray eher unabsichtlich versprüht wird, wenn Jugendliche die kleinen Dosen etwa ihren Freunden zeigen wollen.
Wie wirkt sich Pfefferspray aus?
Atmen Menschen das Reizgas mit Chili-, Paprika- oder Cayenne-Pfeffer-Extrakten ein, ringen sie oft um Atem und können im Extremfall sogar ersticken. Gelangt es in die Augen, kann es zu zeitweisem Erblinden kommen. Auf der Haut juckt das Gemisch stark. Mit beschädigten Pfeffersprays verletzen sich gelegentlich Leute, die gar nicht sprayen möchten.
Was wird gefordert?
Für die SPD könnte Sozialarbeit der Schlüssel sein. Es müsse an jeder Schule genügend Stunden und Personal dafür geben, um wirklich präventiv zu wirken, sagt der Landtagsabgeordnete Stefan Fulst-Blei, der die Anfrage neben anderen gestellt hatte. Er fordert zudem, das Mindestalter für den Kauf sogenannter geprüfter Reizstoffprüfgeräte von 14 auf zumindest 16 Jahre anzuheben. »Das Land sollte auch eine allgemeine Handreichung für alle Schulen herausgeben«, sagt der SPD-Politiker. »Reizgas in der Schule muss tabu sein.«
Die Deutsche Polizeigewerkschaft geht einen Schritt weiter und wirft der Landesregierung vor, außer präventiven Maßnahmen wenig zu bieten. »Offensichtlich hat man sich damit nicht inhaltlich befasst«, sagt ihr Landesvorsitzender Ralf Kusterer. »Es ist offensichtlich, dass die diskutierten Präventionsmaßnahmen nicht ausreichen.« An einigen Schulen in Baden-Württemberg könne es sich auch lohnen, über Sicherheitskräfte nachzudenken, schlägt er vor. Ein generelles Verkaufsverbot lehnt Kusterer ab. Es könne durchaus Schutzmomente außerhalb der Schulen geben. Und ein Verbot an Schulen? Das gab es bereits an der Mannheimer Schule, an der das 13-jährige Kind dennoch das Reizgas versprüht hat. (dpa)