Die Zahl der registrierten Angriffe mit Reizgas und Pfefferspray in Schulen ist im vergangenen Jahr gestiegen. Nach Angaben des baden-württembergischen Innenministeriums wurden an öffentlichen und privaten Schulen 58 Fälle bekannt, im Jahr zuvor waren es 51. Etwa zwei Drittel dieser Fälle werden von den Ermittlern als Körperverletzung gewertet, die meisten davon gelten als gefährlicher oder schwerer Fall, wie aus der Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der SPD-Landtagsfraktion hervorgeht. Ein Dutzend Fälle untersucht die Polizei wegen des Verdachts der Sachbeschädigung.
Die Zahl der Vorfälle ist wahrscheinlich noch höher, denn Einsätze von Feuerwehr und Rettungsdienst sind nicht aufgeführt und es wird nicht jeder Fall gemeldet.
Laut Drucksache gerieten 69 Menschen nach den Vorfällen mit Reizgas und anderen Mitteln unter Tatverdacht, darunter 45 Jugendliche und 20 Kinder. Doppelt so lang ist die Liste der Menschen, die dabei verletzt wurden: Laut Kriminalstatistik erlitten 110 Opfer leichte Verletzungen, das sind 28 weniger als im Vorjahr.
Die meist kleinen Spraydosen werden in Online-Shops, Outdoor- und Campinggeschäften, Drogerien oder Apotheken ebenso legal verkauft wie in Baumärkten. Bedingung: Die Sprays müssen als Tierabwehrspray gekennzeichnet sein. Dann können sie auch grundsätzlich von Kindern und Jugendlichen gekauft werden. Mit dieser Aufschrift fällt das Pfefferspray nicht unter das Waffengesetz.
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