Logo
Aktuell Land

Zahl der Abschiebungen im Südwesten steigt wieder an

Wegen Corona wurden in den vergangenen zwei Jahren weniger Menschen aus dem Südwesten abgeschoben. Flüge waren vielfach untersagt, Einreisen in andere Länder ebenso. Ändert sich die Lage dauerhaft?

Abschiebungshafteinrichtung Pforzheim
Die Abschiebungshafteinrichtung Pforzheim. Foto: Lino Mirgeler
Die Abschiebungshafteinrichtung Pforzheim.
Foto: Lino Mirgeler

Seit März 2020 war die Abschiebehaftanstalt in Pforzheim nicht mehr ausgelastet und wegen coronabedingter Reisebeschränkungen zeitweise sogar leer. Nun füllt sich die Einrichtung nach Angaben des Justizministeriums wieder - und auch die Zahl der Abschiebungen steigt. Derzeit sind dort einer Sprecherin zufolge 21 Abschiebehäftlinge überwiegend aus Gambia, Tunesien und Algerien untergebracht (Stand 30. November). Insgesamt bietet die Einrichtung Platz für 51 Menschen.

Das Gebäude wird bereits seit geraumer Zeit ausgebaut und soll dann über 79 Haftplätze verfügen. Reise- und Flugbeschränkungen hatten in den langen Corona-Monaten dazu geführt, dass Abschiebehäftlinge entlassen werden mussten. Sie dürfen nur eine gewisse Zeit in Gewahrsam genommen werden und müssen sofort auf freien Fuß, wenn sie nicht abgeschoben werden können.

Insgesamt führte die Coronapandemie zu einem starken Rückgang von Abschiebungen: Im Jahr 2019 waren aus Baden-Württemberg noch 2648 Menschen in ihre Heimatländer oder in das EU-Land zurückgeführt worden, in dem sie zuerst die EU betreten hatten. Im Jahr 2020 und 2021 hingegen waren es 1362 beziehungsweise 1328 Menschen - also etwa halb so viele. Im laufenden Jahr mussten bis Ende November 1547 Menschen zurück.

Der Flüchtlingsrat bemängelte, dass das Land das in seinem Koalitionsvertrag gegebene Versprechen eines Runden Tisches zum Thema Abschiebehaft noch nicht eingelöst habe. Außerdem erinnere die Pforzheimer Abschiebeeinrichtung, eine ehemaliges Jugendgefängnis, immer noch viel zu sehr an eine Haftanstalt. Er verwies erneut auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), demzufolge Migranten nicht wie Gefangene untergebracht werden dürfen.

Auch seien die Insassen in Pforzheim in ihrer Religionsfreiheit und dem Zugang zur Seelsorge eingeschränkt und die Besuchszeiten zu streng geregelt, lautete die Kritik des Flüchtlingsrats.

Erst Ende November hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe die geplante Abschiebung eines Manns aus dem westafrikanischen Gambia gestoppt. Ihm eröffne das geplante sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht eine Bleibeperspektive, urteilte das Gericht. Der Gambier hatte sich in Abschiebehaft befunden.

Der Bundestag verabschiedete das Chancen-Aufenthaltsrecht am vergangenen Freitag. Es soll gut integrierten Ausländern, die schon mehrere Jahre ohne gesicherten Status in Deutschland leben, hier eine Perspektive bieten.

Wer zum Stichtag 31. Oktober 2022 fünf Jahre im Land lebt und nicht straffällig geworden ist, soll 18 Monate Zeit bekommen, um die Voraussetzungen für einen langfristigen Aufenthalt zu erfüllen. Dazu gehören etwa Deutschkenntnisse und die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts.

Deutscher Bundestag zu Chancen-Aufenthaltsrecht

© dpa-infocom, dpa:221204-99-772557/3