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»Wollte ihn nicht schädigen«: »Blutverdünner«-Prozess

Weil sie versucht haben soll, ihren Lebensgefährten mit Blutverdünnungsmitteln umzubringen, steht eine 58 Jahre alte Krankenschwester in Freiburg vor Gericht. Der Angeklagten werden versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Der Prozess begann am Donnerstag vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts und dauert voraussichtlich bis zum 4. April.

Landgericht Freiburg
Ein Schild mit der Aufschrift »Landgericht Freiburg« hängt am Gebäude. Foto: Patrick Seeger
Ein Schild mit der Aufschrift »Landgericht Freiburg« hängt am Gebäude.
Foto: Patrick Seeger

Die Anklage wirft der Frau vor, dem Mann die Medikamente ins Essen oder in Getränke gerührt zu haben. Ziel sei es gewesen, die Gerinnungsfähigkeit des Blutes aufzuheben - der Mann hätte letztlich an inneren Verletzungen verbluten können. Im September vergangenen Jahres sei er zum Arzt gegangen - und kam danach in akuter Lebensgefahr in ein Krankenhaus.

Vor Gericht räumte die 58-Jährige ein, dem Mann drei Mal Tabletten gegeben zu haben. »Ich wollte ihn nicht schädigen so sehr«, sagte die Frau sichtlich bewegt. Sie habe in einer schweren Beziehungskrise hingegen darauf abgezielt, dass sich der schwer kranke Mann - er hatte zuvor unter anderem einen Magendurchbruch - in eine Reha-Behandlung begebe. Die Angeklagte sitzt wegen der Vorwürfe in Untersuchungshaft.

»Ich hatte Angst vor diesem Menschen«, sagte sie mit Blick auf den Lebensgefährten, mit dem sie seit 2006 zusammen war. »Ich war am Ende meiner Kräfte.« Die Tabletten habe sie von ihrem Arbeitsplatz in einer Klinik mitgenommen. Sie schilderte, dass sie noch im Februar vergangenen Jahres dafür gesorgt habe, dass der Mann wegen des Magendurchbruchs notärztlich behandelt wurde.

Delikte dieser Art kommen immer wieder vor Gericht. In Bayern war eine Frau vor rund fünf Jahren zu einer Haftstraße von zehn Jahren verurteilt worden, weil sie ihren Ehemann mit Blutverdünnungsmitteln umbringen wollte.

© dpa-infocom, dpa:230216-99-619814/2