Konkret heißt es in Paragraf 17: »Einsprüche gegen die Wertung von Bundesspielen müssen innerhalb von zwei Tagen nach Ablauf des Tages, an dem das Spiel stattgefunden hat, bei der DFB-Zentralverwaltung schriftlich eingelegt und in kurzer Form begründet werden.«
Beim 4:1-Sieg des Bundesliga-Tabellenführers am Samstagnachmittag in Freiburg waren die Bayern kurz vor dem Ende beim Stand von 3:1 für wenige Sekunden mit zwölf Spielern auf dem Platz, ehe Schiedsrichter Christian Dingert die Begegnung unterbrach. Zuvor war bei der geplanten Auswechslung von Kingsley Coman die falsche Rückennummer angezeigt worden. Der Franzose fühlte sich wohl nicht angesprochen und ging bei einem Doppelwechsel zunächst nicht vom Feld.
Die Verantwortlichen des SC Freiburg prüfen einen Einspruch. Sollten die Freiburger davon absehen, wird auch der DFB nicht tätig werden.
Rechts- und Verfahrensordnung des DFB
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