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Wechselfehler: SC Freiburg kann noch Einspruch einlegen

Der SC Freiburg hat im Fall des Wechselfehlers des FC Bayern München bis Montag um Mitternacht Zeit, Einspruch einzulegen. Ein Sprecher des Deutschen Fußball-Bundes verwies am Montag auf die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB. Demnach besteht in solchen Fällen nicht bis zu 48 Stunden nach Schlusspfiff des Spiels, sondern zwei volle Tage lang nach dem Spieltag die Möglichkeit eines Einspruchs.

SC Freiburg
Die Spieler des SC Freiburg bedanken sich nach Spielende bei ihren Fans. Foto: Philipp von Ditfurth
Die Spieler des SC Freiburg bedanken sich nach Spielende bei ihren Fans.
Foto: Philipp von Ditfurth

Konkret heißt es in Paragraf 17: »Einsprüche gegen die Wertung von Bundesspielen müssen innerhalb von zwei Tagen nach Ablauf des Tages, an dem das Spiel stattgefunden hat, bei der DFB-Zentralverwaltung schriftlich eingelegt und in kurzer Form begründet werden.«

Beim 4:1-Sieg des Bundesliga-Tabellenführers am Samstagnachmittag in Freiburg waren die Bayern kurz vor dem Ende beim Stand von 3:1 für wenige Sekunden mit zwölf Spielern auf dem Platz, ehe Schiedsrichter Christian Dingert die Begegnung unterbrach. Zuvor war bei der geplanten Auswechslung von Kingsley Coman die falsche Rückennummer angezeigt worden. Der Franzose fühlte sich wohl nicht angesprochen und ging bei einem Doppelwechsel zunächst nicht vom Feld.

Die Verantwortlichen des SC Freiburg prüfen einen Einspruch. Sollten die Freiburger davon absehen, wird auch der DFB nicht tätig werden.

Bundesliga-Tabelle

Fußball-Regeln des DFB

Rechts- und Verfahrensordnung des DFB

© dpa-infocom, dpa:220404-99-788258/3