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Wann dürfen Händler mit dem »Öko-Test«-Label werben?

Roter Helm, blauer Helm - spielt es eine Rolle, in welcher Farbe ein Produkt getestet wurde? Oh ja, sagt die Zeitschrift »Öko-Test« - und hofft auf ein Machtwort des BGH.

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Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug »Bundesgerichtshof«. Foto: Uli Deck/Archivbild
Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug »Bundesgerichtshof«. Foto: Uli Deck/Archivbild

KARLSRUHE. Wann dürfen Händler mit dem »Öko-Test«-Label werben? Mit dieser Frage befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) heute zum zweiten Mal. Verhandelt werden drei Fälle, in denen die Zeitschrift »Öko-Test« die Versandhändler Otto (Hamburg) und Baur (Burgkunstadt/Oberfranken) sowie den niederländischen Discounter Matratzen Concord verklagt hat. Das Magazin will nicht, dass mit dem »Öko-Test«-Label geworben wird, wenn die abgebildete Ware nicht getestet wurde.

Selbst wenn die Produkte nur in Farbe oder Größe von den tatsächlich geprüften abweichen, sieht »Öko-Test« sein Markenrecht verletzt. Das Magazin spricht von einem »wachsenden Label-Missbrauch« und hofft, dass der BGH dem einen Riegel vorschiebt.

In Karlsruhe geht es um Babyprodukte, Lattenroste, Fahrradhelme und Kopfkissen. Ob das oberste deutsche Zivilgericht noch am Donnerstag entscheidet, gibt es nach der Verhandlung bekannt (I ZR 173/16, 174/16 und 117/17).

Über zwei Fälle hatten die Karlsruher Richter bereits im Januar 2018 verhandelt, diese aber bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ausgesetzt. Im April dieses Jahres deuteten die EU-Richter in ihrer Entscheidung bei einem ähnlichen Verfahren aus Düsseldorf nun an, dass das »Öko-Test«-Label aufgrund seiner Bekanntheit einen erweiterten Schutz genießen könnte. Ob das Label in dem Fall - hier ging es um Zahnpasta - missbraucht wurde, muss das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf prüfen.

»Öko-Test« hat in den BGH-Fällen auf Unterlassung geklagt und in den Vorinstanzen Recht bekommen. Dagegen haben die Händler Revision beim BGH eingelegt. Sie weisen eine missbräuchliche Markenausnutzung zurück. Man habe lediglich Verbraucher informieren wollen. »Das kann nicht unredlich sein«, sagte ihr Anwalt bei der ersten BGH-Verhandlung. Der Kläger-Anwalt hatte den Händlern hingegen vorgeworfen, sich des guten Rufs der Marke »Öko-Test« zu bedienen, ohne eine eigene wirtschaftliche Leistung dafür zu erbringen. (dpa)