2021 ließ die Firma die umstrittene Entscheidung der Hauptversammlung von 2020 bestätigen. Diese Bestätigung erklärte das Stuttgarter Landgericht nun allerdings für ungültig. Seine Entscheidung begründete das Gericht mit Blick auf neue Stimmrechtsmitteilungen, die Ende Juni im Bundesanzeiger veröffentlich worden waren und denen zufolge es weitere mittelbare Mehrheitsbeteiligungen gibt.
Genannt werden in der Bundesanzeiger-Mitteilung der französische Investor Nicolas Walewski, ein auf Barbados lebender Landsmann und eine Bank von der karibischen Insel. Alle drei Parteien sind mit der bereits bekannten Mehrheitsaktionärin, der CDE, verwoben.
Dass die Nennung erst nun erfolgte und nicht schon damals, stieß beim Gericht sauer auf. Die damals unterbliebenen Mitteilungen hätten »zu einem konzernweiten Rechtsverlust« geführt, befand die Kammer - die CDE hätte 2021 nicht zur Ausübung der Stimmrechtsmehrheit zugelassen werden dürfen.
Das Stuttgarter Gerichtsverfahren gehört gewissermaßen zu den Nachwehen des erbittert geführten Machtkampfes zwischen Heeschen und Walewski - eine Auseinandersetzung, die Walewski 2020 für sich entschied. Heeschen wollte aber nicht klein beigeben.
Auswirkungen hat die Gerichtsentscheidung keine. Denn bei der Hauptversammlung von Heckler & Koch an diesem Mittwoch standen weitere Bestätigungsbeschlüsse auf der Tagesordnung, mit denen die Entscheidung von 2020 erneut abgesegnet werden sollte. »Wir hätten dies unabhängig von der Entscheidung des Landgerichts ohnehin getan, um auf der sicheren Seite zu sein«, sagte eine Unternehmenssprecherin. Der Kläger Heeschen war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
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