Gemeint sei beispielsweise eine Speicherung der Verkehrsdaten, die auch die Inhaber von dynamischen IP-Adressen hinterließen. »Das Urteil aus Luxemburg ist klar und unmissverständlich. Jetzt muss es mit einer Neuregelung schnell gehen, für die Sicherheit in unserem Land«, forderte Strobl.
Das oberste EU-Gericht hatte am Dienstag entschieden, dass die Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger nicht ohne Anlass gespeichert werden dürften. Eine gezielte und zeitlich begrenzte Speicherung der Daten sei nur bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit möglich. Zur Bekämpfung schwerer Kriminalität könne auch eine Vorratsspeicherung der IP-Adressen möglich sein. Die deutsche Regelung liegt seit 2017 auf Eis.
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