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Vorratsdatenspeicherung: Strobl will rasche Neuregelung

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl hat nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen die deutsche Regel zur Vorratsdatenspeicherung eine schnelle Neuregelung gefordert. »Wir müssen nicht nur dafür sorgen, dass die Polizei von heute auf die Kriminalität von Morgen vorbereitet ist«, sagte der CDU-Politiker am Dienstag. »Wir benötigen auch die erforderlichen Instrumente dazu, um schwerste Straftaten schon dann zu verhindern, wenn die Täter beginnen, ihre Verbrechen vorauszudenken, zu planen oder gar schon vorbereitend zu verabreden.«

Thomas Strobl
Thomas Strobl, Innenminister von Baden-Württemberg. Foto: Marijan Murat
Thomas Strobl, Innenminister von Baden-Württemberg.
Foto: Marijan Murat

Gemeint sei beispielsweise eine Speicherung der Verkehrsdaten, die auch die Inhaber von dynamischen IP-Adressen hinterließen. »Das Urteil aus Luxemburg ist klar und unmissverständlich. Jetzt muss es mit einer Neuregelung schnell gehen, für die Sicherheit in unserem Land«, forderte Strobl.

Das oberste EU-Gericht hatte am Dienstag entschieden, dass die Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger nicht ohne Anlass gespeichert werden dürften. Eine gezielte und zeitlich begrenzte Speicherung der Daten sei nur bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit möglich. Zur Bekämpfung schwerer Kriminalität könne auch eine Vorratsspeicherung der IP-Adressen möglich sein. Die deutsche Regelung liegt seit 2017 auf Eis.

© dpa-infocom, dpa:220920-99-834646/2