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VGH lehnt Eilanträge gegen Quarantäne-Pflicht ab

Mannheim - Verwaltungsgerichtshof
Der Schriftzug »Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg« ist über dem Haupteingang zu lesen. Foto: Uwe Anspach/dpa/Archivbild
Der Schriftzug »Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg« ist über dem Haupteingang zu lesen. Foto: Uwe Anspach/dpa/Archivbild

MANNHEIM. Rückkehrer aus ausländischen Corona-Risikogebieten müssen in Baden-Württemberg weiterhin für zehn Tage in Quarantäne. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim lehnte nach Angaben vom Freitag drei Eilanträge gegen die Regelung ab. Für das Land sei nicht nachprüfbar, welchen Infektionsrisiken Einreisende ausgesetzt gewesen seien, hieß es zur Begründung. Daher sei die Quarantänepflicht gerechtfertigt. Die Beschlüsse vom Donnerstag sind nicht anfechtbar.

Die Einreise aus Ländern mit einem erheblichen Infektionsgeschehen stellt den Richtern zufolge eine bedeutende Gefahrenquelle für eine Weiterverbreitung des Coronavirus in Deutschland dar. Dies hätten die Erfahrungen des Sommers gezeigt. Zu den Antragstellern gehörte unter anderem die Besitzerin eines Ferienhauses auf Mallorca.

Reisende aus ausländischen Risikogebiet müssen in Baden-Württemberg nach ihrer Rückkehr für zehn Tage in Quarantäne. Wer die Selbstisolation vorzeitig beenden möchte, kann frühestens am fünften Tag nach der Rückkehr einen Corona-Test machen lassen. Ist das Ergebnis negativ, endet die Quarantäne-Pflicht. (dpa)

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