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Verwaltungsgerichtshof ächzt unter Corona-Verfahren

FFP2-Maske
Eine FFP2-Maske hängt in einem Auto. Foto: Gollnow/dpa
Eine FFP2-Maske hängt in einem Auto.
Foto: Gollnow/dpa

MANNHEIM. Das Infektionsschutzrecht hält beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) einen ganzen Senat auf Trab. Vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 gingen 348 Verfahren mit Corona-Bezug beim 1. Senat ein, wie das Mannheimer Gericht am Donnerstag mitteilte. Dabei handelte es sich um 100 Normenkontrollverfahren, 211 Eilverfahren, in denen der VGH erstinstanzlich entscheidet, und 37 Beschwerdeverfahren auf Basis von Eilbeschlüssen eines Verwaltungsgerichts. Alle Eilverfahren und Beschwerdeverfahren seien abgeschlossen. Von den Normenkontroll-Hauptsacheverfahren waren zum Jahreswechsel noch 57 offen.

Insbesondere die Eilverfahren seien aufwendig, erläuterte das Gericht. Sie erforderten die eingehende Prüfung, ob infektionsschutzrechtliche Vorschriften mit höherrangigem Recht, insbesondere mit dem Grundgesetz, vereinbar sind. Die Bearbeitung geschehe unter hohem Zeitdruck. Denn die Verfahren seien dringlich und die angefochtenen Vorschriften gälten häufiger nur eine begrenzte Zeit.

Aufgrund der außerordentlichen Belastung des vierköpfigen 1. Senats haben andere Senate diesem Zuständigkeiten und Verfahren abgenommen. Wegen der - auch aufgrund der erneut starken Zunahme von Asylverfahren - angespannten Lage hatte das Justizministerium Anfang dieses Jahres einen zusätzlichen Senat eingerichtet. (dpa)