Der angeklagte 35-Jährige habe seine ehemalige Nachbarin vergewaltigt und umgebracht, sagte der Staatsanwalt. Er beantragte auch die besondere Schwere der Schuld, wodurch eine vorzeitige Freilassung nach 15 Jahren Haft kaum möglich wäre. Allerdings verlangte der Ankläger ohnehin die spätere Sicherungsverwahrung des wegen Vergewaltigung vorbestraften Mannes. Der 35-Jährige hatte zugegeben, für den Tod der 22-Jährigen verantwortlich zu sein. Die junge Frau sei aber aus Versehen in ihrer Badewanne ertrunken, sagte er aus. Eine vorhergehende Vergewaltigung bestritt der Mann.
Der Staatsanwalt und der Nebenkläger hielten die Darstellung des Angeklagten hingegen für völlig unglaubwürdig und gingen davon aus, dass der Mann im Juni 2017 zu der Wohnung seiner ehemaligen Freundin in Weißensberg fuhr, um sich an der Ex-Partnerin zu vergehen. Wegen einer solchen Tat war der Mann bereits 2004 verurteilt worden. Weil die Frau nicht zuhause war, soll der in Deutschland geborene Serbe dann über die Nachbarin hergefallen sein.